Heimat-Werkstatt

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die „Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen“ ist ein Förderprogramm des Landes NRW, das Kommunen und Organisationen finanziell unterstützt. Ziel ist es, den Austausch und die Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten zur lokalen Identität zu fördern. Durch Zuschüsse werden Vorhaben ermöglicht, die zur Bewusstwerdung regionaler Besonderheiten und zur Stärkung der Gemeinschaft beitragen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Programmziele der Heimat-Werkstatt NRW

Das Programm „Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen“ richtet sich an Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, den Austausch und die Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten zur lokalen Identität zu fördern und die Gemeinschaft zu stärken.

Was wird gefördert: Projekte zur lokalen Identität und Gemeinschaftsstärkung

Das Programm „Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen“ unterstützt Vorhaben, die Menschen in Diskussions- und Arbeitsprozesse zur lokalen Identität einbinden. Es werden Projekte in den Bereichen Kultur, Medien & Sport, Gesundheit & Soziales gefördert, die auf die Aktivierung und Stärkung von Gemeinschaften abzielen. Es werden keine kommunalen Pflichtaufgaben oder laufende Betriebskosten gefördert.

Art und Umfang der Förderung: Zuschüsse für Heimat-Werkstatt Projekte

Das Programm „Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen“ bietet Zuschüsse zur Projektförderung mit einer Anteilsfinanzierung. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe liegt bei 1.000 Euro.

Bedingungen und Anforderungen: Voraussetzungen für die Heimat-Werkstatt Förderung

Um eine Förderung aus der „Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen“ zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören die Durchführung eines offenen Diskussionsprozesses, die Veröffentlichung der Ergebnisse, die Projektdurchführung in Nordrhein-Westfalen und die Abgrenzung von kommunalen Pflichtaufgaben. Zudem gibt es spezifische Regeln zur Verwendbarkeit von Ausgaben.

Antragsverfahren: Weg zur Förderung durch die Heimat-Werkstatt NRW

Das Antragsverfahren für die „Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen“ erfolgt vollständig online über ein spezielles Förderportal. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der zuständigen Bezirksregierung, und die Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids. Auch der Verwendungsnachweis ist online einzureichen.

Rechtsgrundlage: Legale Basis des Förderprogramms Heimat-Werkstatt NRW

Das Förderprogramm „Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und wird durch die Landeshaushaltsordnung sowie zugehörige Verwaltungsvorschriften geregelt.

Ähnliche Programme

#Heimat-Werkstatt NRW#Lokale Identität fördern#Gemeinschaft stärken#Nordrhein-Westfalen Förderung#Zuschuss Kommunen#Bürgerbeteiligung Projekte#Quartiersentwicklung#Gemeinnützige Organisationen#NRW Kulturförderung#Soziale Projekte#Integration NRW#Diskussionsprozesse#Heimatbegriff#Engagementförderung

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Unbekannt

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Kultur, Medien & Sport; Gesundheit & Soziales; Förderung lokaler Identität und Gemeinschaftsentwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

0 x 0
XS