Heimat-Werkstatt
Die „Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen“ ist ein Förderprogramm des Landes NRW, das Kommunen und Organisationen finanziell unterstützt. Ziel ist es, den Austausch und die Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten zur lokalen Identität zu fördern. Durch Zuschüsse werden Vorhaben ermöglicht, die zur Bewusstwerdung regionaler Besonderheiten und zur Stärkung der Gemeinschaft beitragen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Programmziele der Heimat-Werkstatt NRW
Das Programm „Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen“ richtet sich an Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, den Austausch und die Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten zur lokalen Identität zu fördern und die Gemeinschaft zu stärken.
Was wird gefördert: Projekte zur lokalen Identität und Gemeinschaftsstärkung
Das Programm „Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen“ unterstützt Vorhaben, die Menschen in Diskussions- und Arbeitsprozesse zur lokalen Identität einbinden. Es werden Projekte in den Bereichen Kultur, Medien & Sport, Gesundheit & Soziales gefördert, die auf die Aktivierung und Stärkung von Gemeinschaften abzielen. Es werden keine kommunalen Pflichtaufgaben oder laufende Betriebskosten gefördert.
Art und Umfang der Förderung: Zuschüsse für Heimat-Werkstatt Projekte
Das Programm „Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen“ bietet Zuschüsse zur Projektförderung mit einer Anteilsfinanzierung. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe liegt bei 1.000 Euro.
Bedingungen und Anforderungen: Voraussetzungen für die Heimat-Werkstatt Förderung
Um eine Förderung aus der „Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen“ zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören die Durchführung eines offenen Diskussionsprozesses, die Veröffentlichung der Ergebnisse, die Projektdurchführung in Nordrhein-Westfalen und die Abgrenzung von kommunalen Pflichtaufgaben. Zudem gibt es spezifische Regeln zur Verwendbarkeit von Ausgaben.
Antragsverfahren: Weg zur Förderung durch die Heimat-Werkstatt NRW
Das Antragsverfahren für die „Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen“ erfolgt vollständig online über ein spezielles Förderportal. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der zuständigen Bezirksregierung, und die Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids. Auch der Verwendungsnachweis ist online einzureichen.
Rechtsgrundlage: Legale Basis des Förderprogramms Heimat-Werkstatt NRW
Das Förderprogramm „Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und wird durch die Landeshaushaltsordnung sowie zugehörige Verwaltungsvorschriften geregelt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport; Gesundheit & Soziales; Förderung lokaler Identität und Gemeinschaftsentwicklung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen