Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Inklusionsscheck“
Das Förderprogramm "Inklusionsscheck" des Landes Nordrhein-Westfalen bot einen Zuschuss von 2.000 € pro Maßnahme zur Stärkung des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderungen. Es unterstützte vielfältige inklusive Projekte, von Veranstaltungen bis hin zur Herstellung von Barrierefreiheit, um die gleichberechtigte Teilhabe zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm "Inklusionsscheck" richtet sich an natürliche und juristische Personen sowie an Vereine, Organisationen und Initiativen, die in Nordrhein-Westfalen Projekte zur Förderung der Inklusion umsetzen möchten. Ziel ist es, das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen zu stärken und die gleichberechtigte Teilhabe zu verbessern.
Was wird gefördert?
Der Inklusionsscheck NRW unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die inklusive Prozesse vorantreiben. Hierzu zählen Projekte in verschiedenen Bereichen, die direkt zur Verbesserung der Teilhabe und Barrierefreiheit beitragen. Es werden ausschließlich Sachausgaben gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm "Inklusionsscheck" gewährt einen festen Zuschussbetrag pro inklusiver Maßnahme. Die Zuwendung erfolgt als zweckgebundener Zuschuss zur Deckung von Sachausgaben.
Bedingungen und Anforderungen
Die Bewilligung eines Inklusionsschecks ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Durchführung des Vorhabens in Nordrhein-Westfalen, der Ausschluss von Doppelförderungen und die Einhaltung festgelegter Fristen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für den Inklusionsscheck erfolgt online und erfordert die Einreichung spezifischer Unterlagen. Die Bewilligung erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Rechtsgrundlage des Förderprogramms
Das Förderprogramm "Inklusionsscheck" basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und weiteren haushaltsrechtlichen Vorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
2.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft
Begünstigte:
Gesundheit & Soziales
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Bezirksregierung Düsseldorf
Website: