Förderung von Computer- und Videospielen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen unterstützt Unternehmen und Gründer der Gamesbranche bei der Entwicklung innovativer Computer- und Videospiele, insbesondere von Serious Games. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Hessen zu steigern und zum Wachstum, zur Innovation und zur Beschäftigung in diesem Sektor beizutragen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm „Förderung von Computer- und Videospielen“ richtet sich an hessische Unternehmen, vornehmlich KMU, sowie Gründer der Gamesbranche, die Vorhaben zur Konzeption, Produktion oder Vermarktung von Computer- und Videospielen planen. Das übergeordnete Ziel ist die Stärkung des Games-Standorts Hessen und die Förderung von Innovation und Beschäftigung in der Branche.

Was wird gefördert

Dieses Programm fördert die Konzeption, Produktion und Vermarktung von Computer- und Videospielen, mit einem Schwerpunkt auf Serious Games und ähnlichen Anwendungen. Es werden Maßnahmen unterstützt, die zur Erstellung marktfähiger Konzepte oder spielbarer Prototypen führen. Die Förderung deckt Personal- und Sachausgaben sowie Eigenleistungen ab.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuwendung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, ist aber auf maximal 50.000 Euro begrenzt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 Euro betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung unterliegt mehreren Bedingungen, darunter die Einhaltung des Refinanzierungsverbots, die Beachtung der De-minimis-Regelung und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Antragsteller müssen darüber hinaus qualifizierte Nachweise erbringen und sich an die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen halten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist öffentlich und fristgebunden, wobei Aufrufe auf der Website der WIBank veröffentlicht werden. Anträge müssen vor Projektbeginn und unter Verwendung des offiziellen Formulars eingereicht werden. Eine Fachjury bewertet die Anträge und gibt eine Förderempfehlung ab, die letztliche Entscheidung trifft die WIBank.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf dem Hessischen Mittelstandsförderungsgesetz und wird durch die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Computer- und Videospielen vom 4. Februar 2021 geregelt. Die beihilferechtliche Einordnung erfolgt als De-minimis-Beihilfe gemäß EU-Verordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

50.000 €

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Hessen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Kreativwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Gamesbranche

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Produktentwicklung, Prototypenentwicklung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Verwaltet von:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Website:

WI Bank

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