Förderung von Computer- und Videospielen
Das Land Hessen unterstützt Unternehmen und Gründer der Gamesbranche bei der Entwicklung innovativer Computer- und Videospiele, insbesondere von Serious Games. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Hessen zu steigern und zum Wachstum, zur Innovation und zur Beschäftigung in diesem Sektor beizutragen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm „Förderung von Computer- und Videospielen“ richtet sich an hessische Unternehmen, vornehmlich KMU, sowie Gründer der Gamesbranche, die Vorhaben zur Konzeption, Produktion oder Vermarktung von Computer- und Videospielen planen. Das übergeordnete Ziel ist die Stärkung des Games-Standorts Hessen und die Förderung von Innovation und Beschäftigung in der Branche.
Was wird gefördert
Dieses Programm fördert die Konzeption, Produktion und Vermarktung von Computer- und Videospielen, mit einem Schwerpunkt auf Serious Games und ähnlichen Anwendungen. Es werden Maßnahmen unterstützt, die zur Erstellung marktfähiger Konzepte oder spielbarer Prototypen führen. Die Förderung deckt Personal- und Sachausgaben sowie Eigenleistungen ab.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuwendung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, ist aber auf maximal 50.000 Euro begrenzt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 Euro betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung unterliegt mehreren Bedingungen, darunter die Einhaltung des Refinanzierungsverbots, die Beachtung der De-minimis-Regelung und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Antragsteller müssen darüber hinaus qualifizierte Nachweise erbringen und sich an die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen halten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist öffentlich und fristgebunden, wobei Aufrufe auf der Website der WIBank veröffentlicht werden. Anträge müssen vor Projektbeginn und unter Verwendung des offiziellen Formulars eingereicht werden. Eine Fachjury bewertet die Anträge und gibt eine Förderempfehlung ab, die letztliche Entscheidung trifft die WIBank.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie basiert auf dem Hessischen Mittelstandsförderungsgesetz und wird durch die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Computer- und Videospielen vom 4. Februar 2021 geregelt. Die beihilferechtliche Einordnung erfolgt als De-minimis-Beihilfe gemäß EU-Verordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
50.000 €
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Kreativwirtschaft
Begünstigte:
Gamesbranche
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Produktentwicklung, Prototypenentwicklung, Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Website: