Förderung von Organisationen der Überbetrieblichen Maschinenverwendung (ÜMV)
Das Land Hessen unterstützt Organisationen der überbetrieblichen Maschinenverwendung in der Landwirtschaft. Ziel ist die Förderung des rationellen Einsatzes von Landtechnik, die Begleitung der Digitalisierung sowie die technische Vorsorge für betriebliche Notfälle in der Landwirtschaft, insbesondere für tierhaltende und lebensmittelproduzierende Betriebe.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm des Landes Hessen richtet sich an regionale und überregionale Organisationen der überbetrieblichen Maschinenverwendung in der Landwirtschaft. Es zielt darauf ab, die überbetriebliche Zusammenarbeit zu stärken, den rationellen Einsatz von Landtechnik zu fördern und Betriebe bei der Digitalisierung sowie der technischen Vorsorge für Notfälle zu unterstützen. Das Programm ist auf das Bundesland Hessen begrenzt und verfolgt das Ziel, die Mitgliedsfläche in Hessen bis 2029 stabil zu halten.
Was wird gefördert
Das Programm fördert sowohl organisatorische Maßnahmen zur Optimierung der Landtechnik und Digitalisierung in der Landwirtschaft als auch investive Maßnahmen zur technischen Notfallvorsorge. Es werden spezifische Ausgabenkategorien für die Geschäftsstellen und für Notstromaggregate als zuwendungsfähig anerkannt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei die Höhe je nach Art der Organisation (regional oder überregional) und Art der Maßnahme (organisatorisch oder investiv) variiert. Für organisatorische Maßnahmen werden jährliche Festbeträge oder Anteilsfinanzierungen bis zu bestimmten Höchstgrenzen gewährt, während Investitionen mit einem Fördersatz von bis zu 35 Prozent bezuschusst werden.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische rechtliche und organisatorische Bedingungen geknüpft, darunter die Unterhaltung einer hauptamtlichen Geschäftsstelle mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis für die Geschäftsführung und die Vorlage von Geschäftsberichten sowie Haushaltsplänen. Das Programm unterliegt der De-minimis-Verordnung der EU.
Antragsverfahren
Der Antrag muss jährlich schriftlich beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) eingereicht werden, wobei für organisatorische Maßnahmen eine Frist bis zum 31. März des Jahres gilt und für Investitionsvorhaben eine fortlaufende Antragstellung möglich ist.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms bildet die „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Organisationen der Überbetrieblichen Maschinenverwendung (ÜMV)“ vom 14. Februar 2023. Ergänzend gelten das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz, die Hessische Landeshaushaltsordnung und die EU-De-minimis-Verordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 10.000 € pro Jahr für regionale Organisationen; bis zu 12.000 € pro Jahr für überregionale Organisationen. Für Investitionen bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € pro Gegenstand.
Einsendeschluss:
31.03.2026
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Lebensmittelverarbeitung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Verwaltet von:
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)