Förderung von Landschaftspflegeverbänden

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen unterstützt Landschaftspflegeverbände (LPV) bei der Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Diese Förderung, basierend auf einem jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP), leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Stärkung des Miteinanders relevanter Akteure.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich gezielt an gemeinnützige Landschaftspflegeverbände (LPV) in Hessen. Ziel ist es, diese Verbände bei ihren Aktivitäten im Naturschutz und der Landschaftspflege zu unterstützen und die biologische Vielfalt sowie den Klimaschutz in den hessischen Flächenlandkreisen zu fördern.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Aktivitäten im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege, die durch die Landschaftspflegeverbände umgesetzt werden. Die Förderung erfolgt auf Basis eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramms (AMP), welches spezifische Module für verschiedene Vorhaben vorsieht.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach den im Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP) festgelegten Stunden bemisst. Die Bewilligung kann anfänglich für einen längeren Zeitraum erfolgen, gefolgt von jährlichen Förderperioden.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft, die sowohl den Antragsteller als auch die Durchführung der geförderten Maßnahmen betreffen. Dies umfasst Anforderungen an das jährliche Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP), die Gemeinnützigkeit und den räumlichen Wirkungskreis des Landschaftspflegeverbands.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung der Landschaftspflegeverbände ist in den Richtlinien klar definiert und erfordert die Einreichung eines spezifischen Arbeits- und Maßnahmenprogramms. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge im Rahmen ihres Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Förderung von Landschaftspflegeverbänden in Hessen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Hessen, die die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Zuwendungen festlegt. Diese Richtlinie ist eingebettet in umfassendere haushaltsrechtliche und verfahrensrechtliche Bestimmungen des Landes und des Bundes.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bestimmt sich nach festgelegten Stunden (61,80 €/Stunde für Fachmitarbeiter, 69,60 €/Stunde für Geschäftsführung)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Hessen (Flächenlandkreise)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Naturschutz und Landschaftspflege

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Evaluierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Verwaltet von:

zuständiges Regierungspräsidium

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