Hessen-Mikrodarlehen

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Darlehen

Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, unterstützt Sie das Hessen-Mikrodarlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) mit einem Förderkredit. Es bietet bis zu 35.000 € zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für Neugründungen, Unternehmensübernahmen und Festigungsvorhaben bis zu fünf Jahre nach der Gründung. Dieses Programm ist ein wesentliches Instrument zur Förderung junger Unternehmen und Existenzgründer in Hessen.

Wer wird gefördert

Das Hessen-Mikrodarlehen richtet sich an natürliche Personen und Freiberufler, die in Hessen ein Unternehmen gründen, übernehmen oder festigen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, neue oder junge Unternehmen in ihrer Wachstumsphase zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Nachhaltigkeit zu sichern. Das Programm ist auf das Bundesland Hessen beschränkt und erfordert bestimmte kaufmännische und fachliche Qualifikationen der Antragstellenden.

Was wird gefördert

Das Hessen-Mikrodarlehen finanziert Investitionen und Betriebsmittel, die für die Gründung oder Festigung eines Unternehmens notwendig sind. Es unterstützt eine breite Palette von Vorhaben und Kostenarten, schließt jedoch bestimmte Aktivitäten und bereits abgeschlossene Finanzierungen aus. Der Fokus liegt auf Maßnahmen, die der Existenzgründung und -festigung dienen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens mit einem flexiblen Finanzierungsanteil und festgelegten Laufzeiten. Es gibt klare Regelungen bezüglich der maximalen und minimalen Darlehenshöhe sowie die Möglichkeit einer Nachförderung unter bestimmten Voraussetzungen. Die Konditionen sind auf die Bedürfnisse von Gründenden zugeschnitten, mit einer tilgungsfreien Anlaufphase und der Option zur vorzeitigen Rückzahlung.

Bedingungen und Anforderungen

Für das Hessen-Mikrodarlehen gelten spezifische Antrags- und Auszahlungsbedingungen, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören die Verpflichtung zu einem Beratungsgespräch und die Einhaltung der De-minimis-Regelung der EU, die die maximale Höhe der Beihilfen begrenzt. Zudem sind bestimmte Nachweise und ein notarielles Schuldversprechen erforderlich. Das Programm ist nicht rechtsverbindlich und unterliegt Prüfungsrechten der Fördergeber.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Hessen-Mikrodarlehen wird ausschließlich über einen der Kooperationspartner der WIBank eingereicht, nach einem obligatorischen Beratungsgespräch. Die Entscheidung über die Darlehensvergabe basiert auf einer Prüfung der eingereichten Unterlagen und der Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellenden. Ein detaillierter Nachweis der Mittelverwendung ist nach Auszahlung erforderlich.

Rechtsgrundlage

Das Hessen-Mikrodarlehen basiert auf einer spezifischen Richtlinie, die gemeinsam vom Land Hessen und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) entwickelt wurde. Diese Richtlinie legt die Bestimmungen und Rahmenbedingungen für die Vergabe der Förderdarlehen fest. Zusätzlich sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union, insbesondere die De-minimis-Verordnung, maßgeblich für die Durchführung des Programms.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

35.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Germany)

Begünstigte

Begünstigte:

Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Planung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Hessen, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum (HMWVW)

Verwaltet von:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Website:

WI Bank

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