Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Das Landesprogramm „Förderung von Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler“ in Hessen unterstützt gezielt die soziale und kulturelle Integration dieser Personengruppe sowie deren Familienangehörige. Es fördert insbesondere den Spracherwerb, innovative Projekte zur Stärkung der Eigeninitiative und den Abbau von Isolation sowie kulturelle Bildungsmaßnahmen. Das Programm zeichnet sich durch seine bedarfsorientierte und zielgruppengerechte Ausrichtung aus.
Wer wird gefördert?
Dieses Programm fördert Träger, die sich für die Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Familienangehörigen in Hessen einsetzen. Es zielt darauf ab, deren soziale und kulturelle Teilhabe durch vielfältige Maßnahmen nachhaltig zu verbessern.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt eine breite Palette an Integrationsmaßnahmen, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern zugeschnitten sind. Der Fokus liegt auf dem Spracherwerb und der Förderung der deutschen Sprache, innovativen Integrationsprojekten sowie kulturellen und bildungsbezogenen Vorhaben.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und richtet sich nach der Art der Maßnahme. Es gibt spezifische Sätze für Sprachkurse und prozentuale Anteile für andere Integrationsvorhaben, wobei eine Komplementärfinanzierung durch den Träger notwendig sein kann.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte inhaltliche und formale Voraussetzungen erfüllen. Dies umfasst die detaillierte Beschreibung der Maßnahmen, die Einhaltung von Qualitätsstandards im Spracherwerb und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Es bestehen zudem allgemeine Verpflichtungen bezüglich der Staatsziele und des Verwendungsnachweises.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen, und die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Antragsunterlagen. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn einzureichen und alle erforderlichen Nachweise beizufügen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Fach- und Fördergrundsätzen des Landes Hessen, ergänzt durch übergeordnete haushalts- und verwaltungsrechtliche Bestimmungen. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Legitimität und die Rahmenbedingungen für die Förderung sicher.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
40,00 € pro Unterrichtsstunde; bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Hessen (Germany)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen, Sozialunternehmen, Informations- und Kommunikationstechnologie
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Umsetzung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Verwaltet von:
Regierungspräsidium Darmstadt
Website: