Demonstration nachhaltiger Gezeitenenergiefarmen

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Die Ausschreibung HORIZON-CL5-2023-D3-01-08 „Demonstration nachhaltiger Gezeitenenergiefarmen“ zielte darauf ab, die Gezeitenenergietechnologie durch die Unterstützung groß angelegter Demonstrationsprojekte voranzutreiben. Diese Horizon-Europa-Initiative konzentrierte sich auf die Risikominderung der Technologieentwicklung, die Steigerung des Marktvertrauens und den Beitrag zu einer sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energieversorgung innerhalb der Europäischen Union.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die allgemeinen Förderfähigkeitskriterien, den geografischen Geltungsbereich und die Hauptziele des Programms „Demonstration nachhaltiger Gezeitenenergiefarmen“. Es richtet sich an Einrichtungen, die in der Lage sind, erneuerbare Offshore-Energien, insbesondere Gezeitenenergie, in der gesamten Europäischen Union und den assoziierten Ländern voranzutreiben. Das übergeordnete Ziel ist es, die technologischen Risiken zu mindern, das Marktvertrauen aufzubauen und wesentliche Umweltdaten zu sammeln, um die weit verbreitete Einführung der Gezeitenenergie zu unterstützen.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, Themenschwerpunkten und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms „Demonstration nachhaltiger Gezeitenenergiefarmen“ förderfähig sind. Der Fokus liegt auf der Demonstration ausgereifter Gezeitenenergietechnologien, die Aspekte vom Industriedesign bis zum langfristigen Betrieb und zur Umweltüberwachung abdecken. Kosten für den Einsatz und Betrieb von Pilotfarmen werden primär unterstützt, um Projekte zur Kommerzialisierung voranzutreiben.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Unterstützungsmechanismen und Grenzen im Rahmen des Programms „Demonstration nachhaltiger Gezeitenenergiefarmen“. Die Förderung erfolgt hauptsächlich durch Zuschüsse, mit erheblichen Mitteln pro Projekt, um groß angelegte Demonstrationen und den langfristigen Betrieb zu ermöglichen.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und spezifischen Bestimmungen, die Antragsteller und Begünstigte während des gesamten Programms „Demonstration nachhaltiger Gezeitenenergiefarmen“ einhalten müssen. Zu den Hauptanforderungen gehören ein obligatorischer Go/No-Go-Meilenstein, die Zusammenarbeit im Konsortium und die Einhaltung von Umwelt- und Datenaustauschrichtlinien.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt die Verfahrensschritte für die Beantragung des Programms „Demonstration nachhaltiger Gezeitenenergiefarmen“, einschließlich Einreichung, Bewertung und Kommunikation der Entscheidungen. Die Ausschreibung folgte einem einstufigen Einreichungsverfahren, bei dem die Vorschläge einer Expertenbewertung unterzogen wurden.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Demonstration nachhaltiger Gezeitenenergiefarmen“ begründen und regeln, und die im breiteren Rahmen von Horizon Europa verankert sind.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

20.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

40.000.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union und assoziierte Länder, mit Fokus auf Offshore-Standorte für Gezeitenenergieprojekte.

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Energiesektor, Entwickler erneuerbarer Energien, Technologieanbieter, Forschungseinrichtungen und Einrichtungen, die an der Umweltüberwachung beteiligt sind.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Piloterprobung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Skalierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Zusätzliche Partner:

BRIDGE-Initiative (zum Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und politischen Inputs), Allianz für Internet der Dinge Innovation (AIOTI) und andere relevante digitale Projektcluster/Koordinierungsmaßnahmen.

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