Landes-Technologieförderung – A – HORIZON-Prämie

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die HORIZON-Prämie ist ein Förderprogramm des Freistaates Sachsen, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei unterstützt, sich erfolgreich an EU-Forschungsprogrammen wie HORIZON EUROPE zu beteiligen. Das Programm bietet Zuschüsse für externe Beratungsdienstleistungen zur Antragsvorbereitung, zum Projektmanagement und zur Analyse von Ablehnungsgründen, um sächsischen Unternehmen den Zugang zu europäischen Fördermitteln zu erleichtern und ihre Innovationskraft zu steigern.

Wer wird gefördert

Die HORIZON-Prämie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, die eine Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen von HORIZON EUROPE anstreben. Ziel ist es, die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern und die Innovationskraft sächsischer Unternehmen zu stärken, indem Hürden bei der Beantragung und Durchführung europäischer Forschungsprojekte abgebaut werden.

Was wird gefördert

Gefördert werden externe Dienstleistungen, die KMU bei der Beteiligung an HORIZON EUROPE-Projekten unterstützen. Dies umfasst die Initialphase der Antragsvorbereitung, die Etablierung von Projektmanagement und -controlling bei Koordinatorfunktion sowie die Analyse von Ablehnungsgründen. Die Unterstützung zielt darauf ab, die Erfolgschancen von HORIZON EUROPE-Anträgen zu erhöhen.

Art und Umfang der Förderung

Die HORIZON-Prämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe variiert je nach Projektphase und der Rolle des Unternehmens als Koordinator. Ein Unternehmen kann während der Laufzeit von HORIZON EUROPE bis zu drei Prämien erhalten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die HORIZON-Prämie gelten spezifische Voraussetzungen für die Antragstellung und die durchzuführenden Beratungsleistungen. Die Förderung unterliegt den beihilferechtlichen Bestimmungen der EU, insbesondere als KMU-Beihilfe für Beratungsdienste. Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung, da die Entscheidung im Ermessen der Bewilligungsstelle liegt.

Antragsverfahren

Der Antrag auf die HORIZON-Prämie muss vor dem Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch einen Zuwendungsbescheid. Die Auszahlung der Mittel ist an den Fortschritt des HORIZON EUROPE-Antragsprozesses gekoppelt und erfolgt nach Rechnungslegung und Nachweis der Verwendung.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft (RL Landes-Technologieförderung). Es integriert sowohl landesrechtliche als auch europäische beihilferechtliche Bestimmungen, um die Kompatibilität mit dem EU-Binnenmarkt sicherzustellen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 5.000 € (Initialphase) oder 10.000 € (Initialphase als Koordinator), zusätzlich 15.000 € (Startphase als Koordinator) und 1.000 € (Analyse).

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Research and Development

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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