Gesellschaftliche Wahrnehmung und Vorteile des Landlebens und ländlicher Arbeitsplätze: Wird COVID-19 eine dauerhafte Verschiebung bewirken?
Das Programm 'Gesellschaftliche Wahrnehmung und Vorteile des Landlebens und ländlicher Arbeitsplätze: Wird COVID-19 eine dauerhafte Verschiebung bewirken?' ist eine Forschungs- und Innovationsmaßnahme im Rahmen von Horizont Europa. Es zielt darauf ab, zu verstehen, wie das Landleben von Stadt- und Landbewohnern nach COVID-19 wahrgenommen wird, und eine positive, faktenbasierte Erzählung zu entwickeln, die die Chancen in diesen Gebieten hervorhebt. Diese Initiative ist entscheidend für die Förderung einer nachhaltigen, ausgewogenen, gerechten und inklusiven Entwicklung in ländlichen, Küsten- und Stadtgemeinschaften, im Einklang mit der langfristigen EU-Vision für ländliche Gebiete.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für das Horizont Europa Programm 'Gesellschaftliche Wahrnehmung und Vorteile des Landlebens und ländlicher Arbeitsplätze: Wird COVID-19 eine dauerhafte Verschiebung bewirken?', und erläutert, wer sich bewerben kann, den geografischen Geltungsbereich von Projekten und die strategischen Ziele des Programms zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in europäischen Gemeinschaften.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt enthält detaillierte Informationen zu den Arten von Projekten und thematischen Bereichen, die im Rahmen des Programms 'Gesellschaftliche Wahrnehmung und Vorteile des Landlebens und ländlicher Arbeitsplätze' förderfähig sind. Er klärt die Entwicklungsphase der unterstützten Projekte und verweist auf externe Dokumente für spezifische Kostendetails.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt enthält wesentliche Details zur finanziellen Unterstützung, die über das Programm 'Gesellschaftliche Wahrnehmung und Vorteile des Landlebens und ländlicher Arbeitsplätze' verfügbar ist, einschließlich der Art des Finanzinstruments, der gesamten Fördersumme und allgemeiner Informationen zum Projektzeitrahmen.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Begünstigte bei der Teilnahme am Programm 'Gesellschaftliche Wahrnehmung und Vorteile des Landlebens und ländlicher Arbeitsplätze' beachten müssen. Er behandelt Antragsbedingungen, Zusammenarbeitsregeln und andere wichtige Bestimmungen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt skizziert die Schritte, die bei der Beantragung des Förderprogramms 'Gesellschaftliche Wahrnehmung und Vorteile des Landlebens und ländlicher Arbeitsplätze' erforderlich sind, von der ersten Einreichung über den Evaluierungsprozess bis zur Mitteilung der Ergebnisse.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms 'Gesellschaftliche Wahrnehmung und Vorteile des Landlebens und ländlicher Arbeitsplätze' ist im übergeordneten Gesetzgebungsrahmen der Europäischen Union für Forschung und Innovation verankert, zusammen mit spezifischen Verordnungen und Politiken, die seine operativen Aspekte bestimmen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
6.000.000 €
Förderbudget:
6.000.000 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union (ländliche, Küsten- und Stadtgebiete, einschließlich Berge, Wälder, Inselgruppen, dünn besiedelte Gebiete und die Arktis)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Tourismus, Informations- und Kommunikationstechnologie
Begünstigte:
Ländliche, Küsten- und Stadtgemeinschaften; Menschen in prekären Situationen (Frauen, Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Migranten, ethnische Minderheiten, indigene Völker); politische Entscheidungsträger; und die Öffentlichkeit.
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Politikentwicklung, Umsetzung, Grundlagenforschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Zusätzliche Partner:
Das Programm fördert kollaborative Projekte. Expertise, die von potenziellen Partnern angeboten wird, umfasst: Beratungsunternehmen für regenerative Entwicklung; Universitäten und Forschungsorganisationen, die sich auf Geographie, Regionalwissenschaften, Bevölkerungsstudien, soziale und wirtschaftliche Prozesse, SGW-Forschungsbereiche und ökologische Themen spezialisiert haben; Design-, Fiktions- und Zukunftsstudios; Spezialisten für Projektmanagement, -bewertung, -verbreitung und -kommunikation; Organisationen, die sich auf lokale Demokratie, aktive Bürgerschaft und Gemeinschaftsbeteiligung konzentrieren; KMU mit Expertise in digitaler Innovation, Geschäftsmodellierung, Politikentwicklung für ländliche Gebiete, IKT-Lösungen (KI, IoT, Blockchain, digitale Zwillinge) und Marktforschung; Nichtregierungsorganisationen, die in den Bereichen soziale Inklusion, Bildung, kulturelles Erbe und Umweltschutz tätig sind; und öffentliche Organisationen, einschließlich Gemeinden und Tourismusverbände, die regionale Einblicke und Pilotgebiete bereitstellen.
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