Wohnungsbauförderung – Mietwohnraumförderung
Das Förderprogramm der Freien Hansestadt Bremen unterstützt den Neubau von bezahlbarem Mietwohnraum in entwicklungsbedürftigen Gebieten Bremens und Bremerhavens. Es zielt darauf ab, Haushalte mit geringem Einkommen, Familien und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zu versorgen. Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Darlehen und Kostenzuschüssen, um hohe energetische Standards und Barrierefreiheit sicherzustellen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen, die in Bremen und Bremerhaven neuen Mietwohnraum in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf schaffen möchten. Ziel ist die Unterstützung des Neubaus von bezahlbarem und energieeffizientem Wohnraum, um sozial stabile Bewohnerstrukturen zu erhalten und zu schaffen.
Was wird gefördert: Projekte, Kosten und Standards
Das Programm fördert den Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und Mietreihenhäusern in Bremen und Bremerhaven. Der Fokus liegt auf der Schaffung von bezahlbarem, barrierefreiem und energieeffizientem Wohnraum, der bestimmten technischen und ökologischen Standards entspricht. Förderfähig sind Baugrundstücks-, Gebäude- und Baunebenkosten, während ungeeigneter oder luxuriöser Wohnraum ausgeschlossen ist. Das Programm zielt auf die Phasen Planung und Umsetzung von Bauprojekten ab.
Art und Umfang der Förderung: Darlehen, Zuschüsse und Konditionen
Das Programm bietet eine Kombination aus zinsverbilligten Darlehen und Kostenzuschüssen zur Finanzierung von Mietwohnraum. Die Höhe der Förderung ist an die Wohnungsgröße gekoppelt und kann bis zu 80% der förderfähigen Kosten abdecken, mit spezifischen Höchstbeträgen pro Wohneinheit und für Zuschüsse. Die Darlehen haben feste Zinsbindungen und Tilgungspläne, wobei eine langfristige Zweckbindung der Wohnungen von 30 Jahren vorgesehen ist.
Bedingungen und Anforderungen: Pflichten des Förderungsnehmers
Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der Bauausführung und der späteren Nutzung. Zu den Kernanforderungen zählen eine Eigenleistung von mindestens 15 % der Gesamtkosten, die Einhaltung eines Mindestlohns für Arbeitnehmer sowie strenge energetische und barrierefreie Baustandards. Der geförderte Wohnraum unterliegt zudem langfristigen Miet- und Belegungsbindungen, die sicherstellen, dass er für den festgelegten Personenkreis mit bestimmten Einkommensgrenzen zugänglich bleibt. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann zur Kündigung des Fördervertrages und zur Erhebung von Vertragsstrafen führen.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Der Antragsprozess ist zweistufig gestaltet und erfordert zunächst eine formlose Anmeldung des Bauvorhabens zur Prüfung der Förderungswürdigkeit. Nach einer positiven Vorentscheidung folgt der formale Förderantrag bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie oder der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr treffen die Entscheidungen über die Einbeziehung des Bauvorhabens. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Verträge und nachgewiesener Bautenstände.
Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung des Förderprogramms
Die Mietwohnraumförderung in Bremen basiert auf den "Richtlinien zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Förderung des Neubaus von Mietwohnraum in der Freien Hansestadt Bremen – Mietwohnraumförderung – vom 13. Oktober 2014". Diese Richtlinien stützen sich auf das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und berücksichtigen europäische Beihilferegelungen, wie den Freistellungsbeschluss der EU-Kommission. Sie sind durch verschiedene Senats- und Deputationsbeschlüsse ergänzt und präzisiert worden, um den aktuellen wohnungspolitischen Zielen Rechnung zu tragen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
110.000,00 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bremen, Bremerhaven (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freie Hansestadt Bremen
Verwaltet von:
Bremer Aufbau-Bank GmbH, Senator für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (Referat Wohnungswesen)
Zusätzliche Partner:
KfW, Zentrale Fachstelle Wohnen beim Amt für Soziale Dienste