Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm "Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET" unterstützt transnationale Forschungsprojekte zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen. Es ermöglicht Unternehmen in industriellen Wertschöpfungsketten, gemeinsam mit ausländischen Forschungseinrichtungen themenoffene Forschungsvorhaben als nicht rückzahlbaren Zuschuss durchzuführen. Dies stärkt ihre Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch internationalen Wissenstransfer und Vernetzung.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm CORNET – eine Variante der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) – zielt darauf ab, die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Handwerks, zu stärken. Die Förderung richtet sich an rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungseinrichtungen und Unternehmensverbände, die Forschungsvorhaben gemeinsam mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung bearbeiten. Eine zentrale Voraussetzung ist die transnationale Zusammenarbeit.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben, die themenoffen sind und neuen Erkenntnissen im Bereich moderner Technologien dienen. Der Fokus liegt auf der Erzielung wirtschaftlicher Vorteile für KMU. Förderfähig sind Projekte in verschiedenen Stadien der Forschung und Entwicklung, wobei spezifische Ausschlüsse zu beachten sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist projektbezogen. Es gibt spezifische Obergrenzen für die Fördersumme, abhängig von der Anzahl der beteiligten Forschungseinrichtungen. Die Projektlaufzeit ist in der Regel auf zwei Jahre begrenzt, mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren. Eine Eigenbeteiligung der Wirtschaft ist vorgesehen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind bestimmte Bedingungen bezüglich der Zusammenarbeit, der Zusammensetzung von Ausschüssen und der Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen zu erfüllen. Zudem bestehen Vorgaben zur Verwertung und Veröffentlichung der Forschungsergebnisse sowie zur Datenverarbeitung und -kontrolle.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und erfolgt in zwei Ausschreibungen pro Jahr. Es umfasst eine qualifizierte Vorbereitung und Begutachtung der Projekte, die unter Beteiligung von KMU stattfindet. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt wettbewerblich.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm CORNET basiert auf der Richtlinie über die Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung, die die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen bildet. Es unterliegt zudem weiteren gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes und der Europäischen Union.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 750.000 €; zusätzlich bis zu 20.000 € für CORNET-Koordinierung

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland und Europa (transnational)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

DLR Projektträger

Zusätzliche Partner:

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto-von-Guericke” e.V. (AiF)

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