Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) fördert unternehmensübergreifende Forschungsvorhaben, die von industriellen Forschungsvereinigungen organisiert werden. Dieses Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zielt darauf ab, die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nachhaltig zu stärken. Es bietet themen- und technologieoffene Zuschüsse, auch für spezielle Fördervarianten wie Leittechnologien, PLUS-Projekte und internationale CORNET-Kooperationen.
Wer wird gefördert?
Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) richtet sich primär an rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungsvereinigungen in Deutschland. Über diese Vereinigungen können Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Projektideen einbringen und von den Forschungsergebnissen profitieren. Das Programm zielt darauf ab, die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch unternehmensübergreifende Forschung zu stärken.
Was wird gefördert?
Das IGF-Programm unterstützt wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben ohne thematische Einschränkung. Förderfähig sind Projekte in verschiedenen Phasen der Forschung und Entwicklung, die neue Erkenntnisse liefern und insbesondere für KMU wirtschaftliche Vorteile bringen. Bestimmte Projektarten wie Leittechnologien, PLUS und CORNET werden zudem gesondert gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) bietet Zuschüsse als nicht rückzahlbare Projektförderung an, die als modifizierte Anteilfinanzierung oder in Ausnahmefällen als Vollfinanzierung gewährt werden. Die maximale Förderhöhe variiert je nach Anzahl der beteiligten Forschungseinrichtungen, wobei ein Eigenanteil der Wirtschaft erwartet wird. Die Projekte sind auf eine maximale Dauer von drei Jahren ausgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die von der unternehmensübergreifenden Ausrichtung der Vorhaben bis zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen reichen. Antragsteller müssen bestimmte gesetzliche und prozedurale Anforderungen erfüllen, einschließlich der Bildung eines projektbegleitenden Ausschusses und der Einhaltung von Budgetgrenzen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) ist wettbewerblich und wird durch den AiF e. V. oder den DLR Projektträger begleitet. Es beinhaltet eine qualifizierte Vorbereitung und Begutachtung der Vorhaben durch unabhängige Gutachter. Die Bewilligung erfolgt auf Grundlage einer Förderempfehlung, und die Abwicklung der Fördermittel unterliegt klaren Regeln für Anforderung, Auszahlung und Verwendungsnachweis.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) basiert auf der Richtlinie über die Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung vom 21. Dezember 2022. Es unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO), dem FuEuI-Unionsrahmen sowie weiteren relevanten Gesetzen und Vorschriften, die die Verwaltung, Kontrolle und mögliche strafrechtliche Relevanz von Subventionen regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
750.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland, International (bei CORNET)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von:
DLR Projektträger
Zusätzliche Partner:
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e. V. (AiF)
Website: