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Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das INNO-KOM-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stärkt die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in strukturschwachen Regionen. Es bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Das Programm fördert innovative Projekte mit hohem technischem Risiko, die zur ökologischen Transformation beitragen und ihre Ergebnisse KMU diskriminierungsfrei zugänglich machen.

Wer wird gefördert?

Das INNO-KOM-Programm richtet sich an rechtlich selbstständige, gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in strukturschwachen Regionen Deutschlands. Es zielt darauf ab, mittelbar die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in diesen Gebieten zu stärken und zur ökologischen Transformation beizutragen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert unterschiedliche Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Investitionen in die wissenschaftlich-technische Infrastruktur. Dazu gehören sowohl vorwettbewerbliche als auch marktorientierte Projekte, die durch einen hohen Neuheitsgrad und technisches Risiko gekennzeichnet sind. Förderfähige Kosten umfassen Personal-, Sach- und indirekte Kosten, während bestimmte Ausgaben wie Honorarkräfte oder routinemäßige Änderungen ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der als Anteilsfinanzierung gewährt wird. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhabenart und Forschungseinrichtung, wobei Obergrenzen für den maximalen Zuschussbetrag gelten. Die Projektlaufzeiten sind für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf in der Regel 30 Monate begrenzt, während investive Vorhaben kürzere, bewilligungsjahrbezogene Laufzeiten haben.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Gemeinnützigkeit, eine gefestigte wirtschaftliche Lage und die nötige Infrastruktur. Projekte müssen einen hohen Neuheitsgrad und technisches Risiko aufweisen und dürfen nicht bereits begonnen worden sein. Kooperationen sind möglich und erfordern eine Kooperationsvereinbarung. Die Förderung unterliegt den Regeln des EU-Unionsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation und beinhaltet Berichtspflichten sowie Verwertungsauflagen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung spezifischer Formulare und Unterlagen bei der EURONORM GmbH. Während Anträge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben jederzeit gestellt werden können, gibt es für investive Vorhaben eine feste Frist. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen und unter Berücksichtigung von Förderprioritäten, insbesondere für nachhaltigkeitsbezogene Projekte.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis des Förderprogramms bildet die Richtlinie zur Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) vom 2. Januar 2023. Diese wird durch allgemeine Verwaltungsvorschriften der Bundeshaushaltsordnung sowie weitere Gesetze wie das Verwaltungsverfahrens- und Subventionsgesetz ergänzt und reguliert. Die Förderung unterliegt zudem dem EU-Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 550.000 € (Vorlaufforschung), 400.000 € (marktorientierte FuE), 500.000 € (investive Vorhaben, für kleine Einrichtungen 250.000 €)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland (strukturschwache Regionen)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Forschungseinrichtung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von: EURONORM GmbH

Website: EURONORM GmbH