Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland (INK)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland (INK)“ bietet Zuschüsse für den Substanzerhalt und die Weiterentwicklung kultureller Institutionen. Es fördert bauliche und ausstattungsbezogene Maßnahmen sowie die Verbesserung der kulturellen Vermittlung, um nachhaltige Entwicklung und kulturelle Teilhabe zu sichern. Das Programm ist bis Ende 2027 angelegt und wird durch Bund und Länder kofinanziert.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Geltungsbereich

Das INK-Programm richtet sich an gemeinnützige und öffentliche Kultureinrichtungen in Deutschland, die ein erhebliches Bundesinteresse repräsentieren. Ziel ist die gezielte Förderung national bedeutsamer Kultureinrichtungen, die zur Erhaltung und Transformation der kulturellen Infrastruktur beitragen und somit die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland unterstützen.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Schwerpunkte

Das INK-Programm unterstützt kulturelle Investitionen, die auf den Substanzerhalt, die Modernisierung und die Profilierung national bedeutsamer Kultureinrichtungen abzielen. Förderfähige Maßnahmen umfassen bauliche Projekte, Ausstattungsbeschaffungen und Initiativen zur Verbesserung der kulturellen Vermittlung, wobei Nachhaltigkeitsaspekte stets zu berücksichtigen sind. Ausgeschlossen sind unter anderem Grunderwerb und laufende Betriebskosten.

Art und Umfang der Förderung

Das INK-Programm vergibt Zuschüsse für Investitionen, wobei der Bund bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben trägt. Der Bundesanteil pro Maßnahme liegt zwischen 100.000 Euro und 2,5 Millionen Euro. Die Kofinanzierung erfolgt primär durch die Länder, kann aber auch von Kommunen und Dritten kommen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung im Rahmen des INK-Programms gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten, das Nicht-Beginnen des Vorhabens vor dem Zuwendungsbescheid und eine gesicherte Gesamtfinanzierung. Zudem sind die Vorschriften des EU-Beihilferechts sowie die jeweiligen Landeshaushaltsordnungen zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das INK-Programm läuft über die jeweils für Kultur zuständigen obersten Landesbehörden, die Projektvorschläge prüfen, priorisieren und bis zum 15. November des Vorjahres an die BKM übermitteln. Die endgültige Auswahl und Mittelzuteilung erfolgt durch die Staatsministerin für Kultur und Medien basierend auf der Eignung und überregionalen Wirkung der Projekte.

Rechtsgrundlage

Das INK-Programm basiert auf den Fördergrundsätzen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und unterliegt zusätzlich den Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den Landeshaushaltsordnungen sowie dem EU-Beihilferecht, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.11.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Kultureinrichtungen, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Verwaltet von:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Zusätzliche Partner:

Länder, Kommunen, Dritte

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