InnoRampUp

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das InnoRampUp Programm der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützt innovative Existenzgründungen und junge Unternehmen (bis 2 Jahre alt) mit Zuschüssen von bis zu 150.000 Euro. Es erleichtert die Umsetzung innovativer Vorhaben in der Vorgründungs- und Seed-Phase und zielt darauf ab, das Hamburger Gründungsklima zu stärken und zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen.

Wer wird gefördert

Das InnoRampUp Programm richtet sich an innovative Existenzgründungen und junge innovative Unternehmen mit Sitz in Hamburg. Ziel ist es, das Gründungsklima zu verbessern, die Entstehung innovativer Unternehmen zu unterstützen und zur Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze in der Freien und Hansestadt Hamburg beizutragen.

Was wird gefördert

Im Rahmen des InnoRampUp Programms werden innovative Vorhaben gefördert, die Teil einer Unternehmensgründung oder eines Unternehmensaufbaus sind. Die Förderung ist grundsätzlich nicht auf bestimmte Wirtschaftszweige beschränkt und kann sich auf innovative Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse beziehen, die sich in der Vorgründungs- (Pre-Seed) und der ersten Phase des Unternehmensaufbaus/Wachstums (Seed) befinden.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung im Rahmen von InnoRampUp wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt 150.000 Euro pro Vorhaben und kann in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben umfassen. Die Förderung erfolgt in bis zu drei Etappen, abhängig vom beantragten Fördervolumen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung einer InnoRampUp Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die den Innovationsgehalt des Vorhabens, dessen Standortbezug zu Hamburg und die Notwendigkeit der Förderung betreffen. Zudem müssen finanzielle und rechtliche Vorgaben, einschließlich der De-minimis-Verordnung, beachtet werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für InnoRampUp erfolgt über die IFB Innovationsstarter GmbH. Antragstellende reichen detaillierte Unterlagen, darunter ein Konzept oder Business Plan und Lebensläufe, ein. Die Prüfung der Anträge beinhaltet eine Vorauswahl und eine Präsentation vor dem Vergabeausschuss, bevor die IFB Hamburg die Förderentscheidung trifft. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung und abschließend die Vorlage eines Verwendungsnachweises.

Rechtsgrundlagen

Das InnoRampUp Programm basiert auf der „InnoRampUp Förderrichtlinie für junge innovative Unternehmen und Existenzgründungen“, die seit dem 01. Juli 2014 gültig ist. Die Gewährung der Fördermittel erfolgt unter Beachtung spezifischer zuwendungs- und beihilferechtlicher Grundlagen, insbesondere der Landeshaushaltsordnung Hamburg und der EU-De-minimis-Verordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

150.000,00 €

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Hamburg (Germany)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Verwaltet von:

IFB Innovationsstarter GmbH

Zusätzliche Partner:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg), Vergabeausschuss des Programms InnoRampUp

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