Innovationsstarter Fonds Hamburg III (IFH III) – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen
Der Innovationsstarter Fonds Hamburg III (IFH III) bietet innovativen jungen Kleinunternehmen in Hamburg Risikokapital. Das Programm schließt eine Finanzierungslücke für Startups in der Frühphase und trägt zur Stärkung des regionalen Gründungsökosystems bei, indem es offene Beteiligungen und beteiligungsähnliche Finanzinstrumente bereitstellt.
Wer wird gefördert
Der Innovationsstarter Fonds Hamburg III (IFH III) stellt Risikokapital für junge, innovative Kleinunternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg bereit. Das Programm zielt darauf ab, das Wachstum dieser Unternehmen zu fördern, Innovationspotenziale zu erschließen, Arbeitsplätze zu schaffen und das Gründungsklima in Hamburg zu verbessern, indem es die Lücke im Eigenkapitalangebot schließt.
Was wird gefördert
Das Programm fördert innovative Geschäftsideen durch die Bereitstellung von Risikokapital für junge Unternehmen. Es ist branchenoffen, schließt jedoch bestimmte Sektoren aus, und konzentriert sich auf Unternehmen in der Frühphase ihres Gründungs- und Wachstumsprozesses, die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln.
Art und Umfang der Förderung
Der Innovationsstarter Fonds Hamburg III bietet finanzielle Unterstützung in Form von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Instrumenten. Die Höhe der Beteiligung variiert je nach Beihilfeform, ist jedoch pro Unternehmen und Finanzierungsrunde begrenzt und liegt stets unter 50% des Stammkapitals.
Bedingungen und Anforderungen
Für Antragsteller des Innovationsstarter Fonds Hamburg III gelten spezifische rechtliche, operative und beihilferechtliche Bedingungen. Diese umfassen Anforderungen an das Antragsverfahren, Regelungen für die Zusammenarbeit mit privaten Investoren und die Einhaltung europäischer Beihilferegeln, insbesondere der AGVO.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für den Innovationsstarter Fonds Hamburg III erfordert die Einreichung von Unterlagen bei der IFB Innovationsstarter GmbH. Die Entscheidung über eine Beteiligung erfolgt diskretionär auf Basis einer individuellen Due-Diligence-Prüfung, die Geschäftsanalysen und Gespräche umfasst.
Rechtsgrundlage
Der Innovationsstarter Fonds Hamburg III basiert auf den Beteiligungsgrundsätzen des IFH III und ist eng an europäische und nationale Vorschriften geknüpft, insbesondere an die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie an das EFRE-Programm der Freien und Hansestadt Hamburg.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.500.000 € pro Unternehmen (beihilfefrei), 1.000.000 € pro Unternehmen (freigestellte Beihilfen), 250.000 € pro Unternehmen (Kleinbeteiligungen), 800.000 € pro Finanzierungsrunde
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Hamburg (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Markteinführung, Skalierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
IFB Innovationsstarter GmbH
Verwaltet von:
IFB Innovationsstarter GmbH
Website: