InnoFinTech

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das InnoFinTech-Programm Hamburg unterstützt innovative Existenzgründungen und junge Unternehmen bis fünf Jahre aus den Bereichen FinTech, InsurTech und angrenzenden Segmenten. Es bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 200.000 € zur Erleichterung von Wachstum und Marktetablierung im Finanzstandort Hamburg.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm InnoFinTech richtet sich an innovative Existenzgründungen sowie junge, innovative Unternehmen mit Sitz in Hamburg, die den Finanzplatz stärken und zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen.

Was wird gefördert

Das InnoFinTech-Programm fördert innovative Vorhaben im Rahmen von Unternehmensgründungen und -aufbauten, insbesondere in den Sektoren FinTech und InsurTech. Es deckt eine Vielzahl von Aktivitäten ab, von der Marktstudie bis zur Prototypenentwicklung und Vermarktung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung durch das InnoFinTech-Programm erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken kann, mit einer Obergrenze von 200.000 € pro Vorhaben. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in bis zu drei Etappen, abhängig vom beantragten Fördervolumen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an strenge Bedingungen geknüpft, darunter der Unternehmenssitz in Hamburg, eine überzeugende Gesamtfinanzierung und der Nachweis der Innovation und des Marktpotenzials des Vorhabens. Es gelten zudem die De-minimis-Regelung und spezifische Budgetvorschriften.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das InnoFinTech-Programm umfasst die Einreichung spezifischer Formulare und ergänzender Unterlagen bei der IFB Innovationsstarter GmbH. Die Anträge werden einer Vorauswahl unterzogen und vor einem Vergabegremium präsentiert, welches eine Empfehlung für die Bewilligung ausspricht.

Rechtsgrundlagen

Das InnoFinTech-Programm basiert auf der spezifischen Förderrichtlinie für junge innovative Unternehmen im FinTech-Bereich und unterliegt den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung Hamburg sowie der EU-De-minimis-Verordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

200.000,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Finanztechnologie, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Planung, Kapazitätsaufbau, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung, Sonstige, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Politikentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Finanzbehörde, Behörde für Wirtschaft und Innovation

Verwaltet von:

IFB Innovationsstarter GmbH, Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Zusätzliche Partner:

Handelskammer Hamburg, Finanzplatz Hamburg e.V.

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