InnoFounder
Das InnoFounder-Programm des Landes Hamburg unterstützt innovative Gründerteams und Einzelgründerinnen und -gründer in der Vorgründungs- und Gründungsphase. Es bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zum Lebensunterhalt und zu den Gründungskosten, um die Konzeption und Markteinführung neuartiger und wissensbasierter Vorhaben zu ermöglichen. Das Programm ist darauf ausgelegt, das Hamburger Startup-Ökosystem zu stärken und zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm InnoFounder Hamburg richtet sich an Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitenden, die innovative und wissensbasierte Gründungsvorhaben in Hamburg umsetzen möchten. Ziel ist es, das Gründungsklima zu verbessern, innovative Ideen zu fördern und Hamburgs Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm InnoFounder unterstützt innovative Startups aller Branchen, mit einem besonderen Fokus auf neuartige digitale Gründungsvorhaben und solche, die zu den UN-Nachhaltigkeitszielen beitragen. Gefördert werden pauschale Zuschüsse zum Lebensunterhalt und für gründungsspezifische Kosten in der Vorgründungs- und frühen Unternehmensaufbauphase.
Art und Umfang der Förderung
Das InnoFounder-Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung von Lebensunterhalts- und Gründungskosten. Die Förderung wird als Festbetrag für maximal 18 Monate gewährt, mit einer monatlichen Pauschale pro Person und Höchstbeträgen pro Gründungsvorhaben.
Bedingungen und Anforderungen
Für die InnoFounder-Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Unternehmenssitzes, der Innovation des Vorhabens und der Projektreife. Die Förderung unterliegt den De-minimis-Regelungen der EU. Eine regelmäßige Erfolgskontrolle durch Meilensteinprüfungen ist vorgesehen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für InnoFounder umfasst die Einreichung spezifischer Unterlagen wie einer Projektskizze und Lebensläufen bei der IFB Innovationsstarter GmbH. Die Auswahl erfolgt durch eine Vorauswahl und Präsentation vor einem Vergabeausschuss, bevor die IFB Hamburg über die Bewilligung entscheidet. Die Auszahlung erfolgt monatlich nach Bestandskraft des Bescheids, gefolgt von einem Verwendungsnachweis und Erfolgskontrollen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm InnoFounder basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie, die am 01. Juli 2018 in Kraft trat. Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt unter Anwendung der Landeshaushaltsordnung Hamburg und unterliegt den De-minimis-Beihilferegeln der Europäischen Union.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
75.000,00 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hamburg (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Verwaltet von:
IFB Innovationsstarter GmbH
Website: