InnoVentureFonds – Venture Capital für Hamburger Startups

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Eigenkapital

Der InnoVentureFonds stärkt die Eigenkapitalausstattung und sichert die Liquidität innovativer Startups in Hamburg durch Beteiligungskapital. Als Teil der nationalen „RegioInnoGrowth“-Initiative bietet er eine einzigartige Finanzierungsmöglichkeit, die stets gemeinsam mit privaten Investoren nach dem Pari-Passu-Grundsatz erfolgt. Dies ermöglicht Wachstum und fördert die Attraktivität des Startup-Standorts Hamburg.

Wer wird gefördert

Der InnoVentureFonds unterstützt junge und/oder wachstumsorientierte Unternehmen aller Branchen mit innovativen Geschäftsmodellen, die mindestens eine Betriebsstätte in Hamburg haben. Ziel ist es, deren Eigenkapitalausstattung zu stärken und die Liquidität zu sichern, um Innovationspotenziale zu erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit der Hamburger Wirtschaft nachhaltig zu stärken.

Was wird gefördert

Der InnoVentureFonds stellt Beteiligungskapital zur Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen, einschließlich Akquisitionen, sowie für allgemeine Unternehmensfinanzierungen bereit. Es werden alle wachstumsfördernden und bilanzstärkenden Maßnahmen unterstützt, insbesondere zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung und zur Liquiditätssicherung von Startups in verschiedenen Entwicklungsphasen.

Art und Umfang der Finanzierung

Der InnoVentureFonds bietet Beteiligungskapital und beteiligungsähnliche Finanzinstrumente an. Die Beteiligungshöhe kann bis zu 7 Millionen Euro pro Unternehmen betragen und erfolgt immer gemeinsam mit privaten Investoren zu gleichen Bedingungen (pari passu), um keine staatliche Beihilfe darzustellen.

Bedingungen und Anforderungen

Für Antragsteller des InnoVentureFonds gelten spezifische Bedingungen bezüglich Unternehmensstruktur, finanzieller Situation und Compliance mit Umwelt- und Sozialstandards. Die Beteiligung erfolgt nur in Kooperation mit privaten Investoren und unterliegt einer detaillierten Prüfung, einschließlich Geldwäscherecht. Budgeteinschränkungen sind auf eine maximale Beteiligung von 7 Millionen Euro pro Unternehmen festgelegt.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für den InnoVentureFonds beginnt mit der Übersendung eines Pitch Decks und Finanzplans an die IFB Innovationsstarter GmbH. Anschließend erfolgt eine individuelle Einzelfallprüfung, die Geschäftsplananalysen und Gespräche umfasst. Eine Entscheidung über eine Beteiligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Rechtsgrundlage

Der InnoVentureFonds basiert auf den „Beteiligungsgrundsätzen InnoVentureFonds (IVF)“ und ist Teil der „RegioInnoGrowth“-Initiative des bundesweiten „Zukunftsfonds“. Seine Umsetzung und Verwaltung unterliegen verschiedenen EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen, insbesondere im Bereich Umwelt- und Sozialstandards sowie Geldwäscheprävention.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

7.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bundesregierung (über Zukunftsfonds, KfW), Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)

Verwaltet von:

IFB Innovationsstarter GmbH

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