InnoInvest Offen
InnoInvest ist ein Förderprogramm des Freistaates Thüringen, das innovative Investitionen von Unternehmen und Freiberuflern unterstützt. Es bietet Zuschüsse für materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Dienstleistungen zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität, insbesondere im Bereich der Digitalisierung.
Wer wird gefördert? Zielgruppen und geografische Reichweite des InnoInvest Programms
Das InnoInvest Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in Thüringen, die innovative Investitionen tätigen möchten. Das übergeordnete Ziel ist es, die Wirtschaftsstruktur, die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität der KMU zu verbessern sowie die digitale Transformation zu unterstützen.
Was wird gefördert? Förderfähige Investitionen und Innovationen
Das InnoInvest Programm unterstützt innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie damit verbundene Dienstleistungen. Die Förderfähigkeit knüpft an den Innovationscharakter des Vorhabens, wobei verschiedene Arten von Innovationen unterstützt werden.
Art und Umfang der Förderung: Zuschüsse und Förderhöhen
Das InnoInvest Programm gewährt nicht-rückzahlbare Zuschüsse als Festbetragsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt nach der Höhe der förderfähigen Ausgaben, die zwischen 30.000 EUR und 250.000 EUR liegen müssen.
Bedingungen und Anforderungen: Erfolgreiche Antragstellung und Projektdurchführung
Um eine Förderung durch das InnoInvest Programm zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Bedingungen und Anforderungen erfüllen. Diese betreffen den Zeitpunkt der Antragstellung, die Art des Vorhabens, Finanzierungsnachweise und die Einhaltung von Beihilferegeln, insbesondere der De-minimis-Verordnung.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur InnoInvest Förderung
Der Antrag für das InnoInvest Programm muss elektronisch über das EFRE-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) eingereicht werden. Der Prozess umfasst die formgebundene Antragstellung, die Nutzung elektronischer Signaturen und die anschließende Prüfung und Bewilligung durch die TAB.
Rechtsgrundlage: Verordnung und Richtlinie des InnoInvest Programms
Das InnoInvest Programm basiert auf der „Richtlinie zum Förderprogramm InnoInvest“ und einer Reihe weiterer rechtlicher Grundlagen des Freistaates Thüringen sowie der Europäischen Union. Diese Regelwerke gewährleisten die korrekte Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
50.000,00 EUR
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Dienstleistungssektor, Sonstige
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Produktentwicklung, Markteinführung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Verwaltet von: Thüringer Aufbaubank (TAB)
Website: Thüringer Aufbaubank (TAB)