Gemeinsame operative Partnerschaften zur Verhinderung und Bekämpfung von Migrantenschleusung mit zuständigen Behörden von Drittländern

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Programm für Gemeinsame Operative Partnerschaften (COP), finanziert aus dem EU-Fonds für Innere Sicherheit (ISF), zielt darauf ab, die Prävention und Bekämpfung der Migrantenschleusung zu verstärken. Diese Initiative fördert eine strukturierte operative Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungs- und Justizbehörden in EU-Mitgliedstaaten und Drittländern. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie praktische, gemeinsame Ermittlungen und den Kapazitätsaufbau entlang wichtiger Migrationsrouten priorisiert, um die Grenzsicherheit zu stärken und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die allgemeinen Förderkriterien für das Programm Gemeinsame Operative Partnerschaften, indem er die Arten von Organisationen und Einrichtungen, die eine Finanzierung erhalten können, deren erforderlichen geografischen Standort und die übergeordneten Ziele, mit denen Projekte übereinstimmen müssen, detailliert darlegt. Das Programm konzentriert sich auf die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Migrantenschleusung.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt enthält detaillierte Informationen über die Arten von Projekten, thematischen Bereiche und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms für Gemeinsame Operative Partnerschaften förderfähig sind. Er klärt auch, welche Kosten gedeckt werden können und welche typische Entwicklungsphase unterstützte Projekte haben sollten, wobei der Schwerpunkt auf operativen Ergebnissen liegt.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Aspekte des Programms für Gemeinsame Operative Partnerschaften, einschließlich der Form der finanziellen Unterstützung, des verfügbaren Budgets, der Fördersätze und der typischen Dauer der geförderten Projekte.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt legt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen fest, die Antragsteller und Begünstigte während des gesamten Antragsverfahrens und der Projektdurchführung einhalten müssen. Er umfasst administrative Bestimmungen, Richtlinien für die Zusammenarbeit, Budgetvorgaben und andere wichtige Bestimmungen, um die Einhaltung und effektive Durchführung der Gemeinsamen Operativen Partnerschaften zu gewährleisten.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt Antragsteller durch den Prozess der Einreichung eines Vorschlags für das Programm für Gemeinsame Operative Partnerschaften und detailliert die notwendigen Schritte, erforderlichen Unterlagen sowie die Evaluierungs- und Auswahlmechanismen.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt skizziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die dem Programm für Gemeinsame Operative Partnerschaften zugrunde liegen und dessen Legitimität sowie den operativen Rahmen gewährleisten. Er identifiziert die primäre Autorisierung und die wichtigsten Vorschriften, die seine Umsetzung prägen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 90% der förderfähigen Kosten

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamtbudget: 12.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

08.10.2024

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark) und relevante Drittländer, mit Priorität auf wichtigen Migrationsrouten (östliche Grenzen, östliches Mittelmeer, Westbalkan, zentrales Mittelmeer, Seidenstraße, westliches Mittelmeer und Atlantikrouten).

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Strafverfolgungsbehörden, Justizbehörden, internationale Organisationen, öffentliche Einrichtungen, beauftragte öffentliche/nicht-öffentliche Durchführungsstellen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Politikentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission (Fonds für Innere Sicherheit - ISF)

Verwaltet von:

Europäische Kommission

Zusätzliche Partner:

Europol (EU-Agentur), Frontex (EU-Agentur), Eurojust (EU-Agentur), UNODC (internationale Organisation - indirekte Verwaltung), ICMPD (internationale Organisation - indirekte Verwaltung)

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