Freie Straffälligenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützt die freie Straffälligenhilfe bei ambulanten sozialen Maßnahmen zur Resozialisierung und sozialen Integration von Straffälligen. Gemeinnützige Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege können Zuschüsse für Personalausgaben und Sachmittel erhalten, um Rückfallrisiken zu minimieren und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern.

Wer wird gefördert

Das Programm zur Förderung der freien Straffälligenhilfe in Niedersachsen richtet sich an gemeinnützige Organisationen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz in Niedersachsen. Ziel ist die nachhaltige Unterstützung ambulanter sozialer Maßnahmen, die die Resozialisierung und soziale Integration von Straffälligen fördern und somit Rückfallrisiken reduzieren.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt ambulante soziale Maßnahmen zur Resozialisierung und Integration von Straffälligen, die von Anlaufstellen der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen angeboten werden. Die Förderung umfasst die Kosten für Personal und Sachmittel, die für diese Maßnahmen notwendig sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses basiert auf den zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben des Vorhabens, wobei bestimmte Prozentsätze der Personalausgaben gefördert werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich der fachlichen Durchführung der Maßnahmen, der Qualifikation des Personals und der Kofinanzierung. Zudem sind Anforderungen an die Berichterstattung und den Nachweis der Mittelverwendung zu erfüllen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und vor Beginn des Vorhabens bis zu einem festen Stichtag des Vorjahres eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge im Rahmen ihres Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist durch eine Richtlinie des niedersächsischen Justizministeriums begründet und unterliegt weiteren spezifischen Verwaltungsvorschriften und Erlassen, die seine Umsetzung regeln.

Ähnliche Programme

#Straffälligenhilfe#Resozialisierung Niedersachsen#soziale Integration#Wohlfahrtspflege#Haftentlassenenhilfe#Geldverwaltung#Schuldnerberatung#Arbeitsmarktintegration#ambulante Maßnahmen#Personalausgaben#Zuschuss#Rückfallprävention#Wohnraumhilfen

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

90 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben sowie 15 Prozent Sachkostenzuschuss (maximal bis zur Höhe der zuwendungsfähigen Sachkosten)

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Niedersachsen

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Justizministerium

Verwaltet von:

Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen, Oberlandesgericht Oldenburg

Zusätzliche Partner:

Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.

0 x 0
XS