Freie Straffälligenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.
Das Land Niedersachsen unterstützt die freie Straffälligenhilfe bei ambulanten sozialen Maßnahmen zur Resozialisierung und sozialen Integration von Straffälligen. Gemeinnützige Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege können Zuschüsse für Personalausgaben und Sachmittel erhalten, um Rückfallrisiken zu minimieren und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern.
Wer wird gefördert
Das Programm zur Förderung der freien Straffälligenhilfe in Niedersachsen richtet sich an gemeinnützige Organisationen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz in Niedersachsen. Ziel ist die nachhaltige Unterstützung ambulanter sozialer Maßnahmen, die die Resozialisierung und soziale Integration von Straffälligen fördern und somit Rückfallrisiken reduzieren.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt ambulante soziale Maßnahmen zur Resozialisierung und Integration von Straffälligen, die von Anlaufstellen der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen angeboten werden. Die Förderung umfasst die Kosten für Personal und Sachmittel, die für diese Maßnahmen notwendig sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses basiert auf den zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben des Vorhabens, wobei bestimmte Prozentsätze der Personalausgaben gefördert werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich der fachlichen Durchführung der Maßnahmen, der Qualifikation des Personals und der Kofinanzierung. Zudem sind Anforderungen an die Berichterstattung und den Nachweis der Mittelverwendung zu erfüllen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und vor Beginn des Vorhabens bis zu einem festen Stichtag des Vorjahres eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge im Rahmen ihres Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch eine Richtlinie des niedersächsischen Justizministeriums begründet und unterliegt weiteren spezifischen Verwaltungsvorschriften und Erlassen, die seine Umsetzung regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
90 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben sowie 15 Prozent Sachkostenzuschuss (maximal bis zur Höhe der zuwendungsfähigen Sachkosten)
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Niedersachsen
Sektoren:
Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Justizministerium
Verwaltet von:
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen, Oberlandesgericht Oldenburg
Zusätzliche Partner:
Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.