Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus (Richtlinie Junges Wohnen)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit der Förderrichtlinie „Junges Wohnen“ die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Ziel ist es, die Wohnraumversorgung dieser Gruppen zu verbessern, insbesondere für jene, die sich aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht angemessen versorgen können. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für Baumaßnahmen und den Ersterwerb von Wohnheimplätzen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung der Förderung

Die Richtlinie "Junges Wohnen" in Sachsen-Anhalt richtet sich an natürliche und juristische Personen, die Wohnraum für Studierende und Auszubildende schaffen oder modernisieren möchten. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der Wohnraumversorgung von einkommensschwachen Studierenden und Auszubildenden im Bundesland.

Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Projekte

Die Förderung konzentriert sich auf verschiedene Baumaßnahmen zur Schaffung und Modernisierung von Wohnheimplätzen, einschließlich des Ersterwerbs und der Verbesserung von Wohnqualität sowie Energieeffizienz.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung und Rahmenbedingungen

Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur anteiligen Finanzierung von Projekten. Die Höhe der Förderung ist pro Wohnheimplatz gedeckelt, wobei spezifische Sätze für bestimmte Maßnahmen wie Aufzüge gelten.

Bedingungen und Anforderungen: Voraussetzungen für Antragsteller und Projekte

Um Fördermittel zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche, finanzielle und bauliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören der Nachweis der Leistungsfähigkeit, die Einhaltung baulicher Vorschriften und die Zweckbindung der geförderten Wohnheimplätze.

Antragsverfahren: Ablauf der Bewerbung und Auswahlprozess

Das Antragsverfahren erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen von Förderaufrufen. Es beinhaltet eine Projektanmeldung, Prüfung durch ein Ministeriumsgremium und eine abschließende Antragsstellung.

Rechtsgrundlage: Gesetzliche und verordnungsrechtliche Basis des Programms

Die Förderrichtlinie "Junges Wohnen" basiert auf dem Wohnraumförderungsgesetz und einer Reihe weiterer relevanter Gesetze und Verordnungen auf Landes- und Bundesebene sowie EU-Beschlüsse, die den sozialen Wohnungsbau und Beihilfen regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 120.000 € pro Wohnheimplatz; zusätzlich höchstens 10.000 € pro Wohnheimplatz für Aufzugsnachrüstung/-austausch.

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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