Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus (Richtlinie Junges Wohnen)
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit der Förderrichtlinie „Junges Wohnen“ die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Ziel ist es, die Wohnraumversorgung dieser Gruppen zu verbessern, insbesondere für jene, die sich aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht angemessen versorgen können. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für Baumaßnahmen und den Ersterwerb von Wohnheimplätzen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung der Förderung
Die Richtlinie "Junges Wohnen" in Sachsen-Anhalt richtet sich an natürliche und juristische Personen, die Wohnraum für Studierende und Auszubildende schaffen oder modernisieren möchten. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der Wohnraumversorgung von einkommensschwachen Studierenden und Auszubildenden im Bundesland.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Projekte
Die Förderung konzentriert sich auf verschiedene Baumaßnahmen zur Schaffung und Modernisierung von Wohnheimplätzen, einschließlich des Ersterwerbs und der Verbesserung von Wohnqualität sowie Energieeffizienz.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung und Rahmenbedingungen
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur anteiligen Finanzierung von Projekten. Die Höhe der Förderung ist pro Wohnheimplatz gedeckelt, wobei spezifische Sätze für bestimmte Maßnahmen wie Aufzüge gelten.
Bedingungen und Anforderungen: Voraussetzungen für Antragsteller und Projekte
Um Fördermittel zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche, finanzielle und bauliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören der Nachweis der Leistungsfähigkeit, die Einhaltung baulicher Vorschriften und die Zweckbindung der geförderten Wohnheimplätze.
Antragsverfahren: Ablauf der Bewerbung und Auswahlprozess
Das Antragsverfahren erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen von Förderaufrufen. Es beinhaltet eine Projektanmeldung, Prüfung durch ein Ministeriumsgremium und eine abschließende Antragsstellung.
Rechtsgrundlage: Gesetzliche und verordnungsrechtliche Basis des Programms
Die Förderrichtlinie "Junges Wohnen" basiert auf dem Wohnraumförderungsgesetz und einer Reihe weiterer relevanter Gesetze und Verordnungen auf Landes- und Bundesebene sowie EU-Beschlüsse, die den sozialen Wohnungsbau und Beihilfen regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 120.000 € pro Wohnheimplatz; zusätzlich höchstens 10.000 € pro Wohnheimplatz für Aufzugsnachrüstung/-austausch.
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Website: