Wohnraumförderung – Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende Geschlossen
Das Land Niedersachsen förderte über das Wohnraumförderprogramm 2019 die Schaffung von belegungs- und mietgebundenen Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Das Programm unterstützte den Neubau, die Änderung oder Erweiterung von Wohnheimen, insbesondere an Hochschulstandorten in Niedersachsen. Es zielte darauf ab, bezahlbaren und zweckgebundenen Wohnraum für junge Menschen zu schaffen.
Wer wird gefördert? Zielgruppen und geografischer Geltungsbereich
Das Förderprogramm des Landes Niedersachsen richtete sich an verschiedene juristische und natürliche Personen sowie Personengesellschaften, die Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende schaffen wollten. Der Fokus lag auf der Bereitstellung von belegungs- und mietgebundenem Wohnraum, insbesondere an Hochschulstandorten innerhalb Niedersachsens.
Was wird gefördert? Projektarten und Maßnahmen
Das Förderprogramm unterstützte bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Gefördert wurden sowohl der Neubau als auch die Änderung oder Erweiterung bestehender Gebäude, um mietgebundenen Wohnraum bereitzustellen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgte in Form eines Darlehens, dessen Höhe pro Wohnheimplatz definiert war. Das Programm sah zudem einen attraktiven Tilgungsnachlass vor, um die Rückzahlungsbedingungen zu erleichtern.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung galten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Lage, der Größe und der Anzahl der zu schaffenden Wohneinheiten sowie der geforderten Eigenleistungen. Alle Projekte mussten zudem den Wohnraumförderbestimmungen (WFB) entsprechen.
Antragsverfahren und Ansprechpartner
Anträge für das Programm mussten vor Baubeginn oder Abschluss eines Kaufvertrages bei den zuständigen lokalen Wohnraumförderstellen eingereicht werden. Ergänzende Informationen und Beratung wurden von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) angeboten.
Rechtsgrundlagen und Gültigkeit
Das Förderprogramm basierte auf den Richtlinien des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz aus dem Jahr 2019, welche mehrfach angepasst wurden. Die Gültigkeit dieser Richtlinie war bis Ende 2024 befristet.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
105.040 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe
Begünstigte:
Studierende und Auszubildende
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Verwaltet von: zuständige Wohnraumförderstelle Niedersachsen, Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)