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Wohnraumförderung – Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende
Geschlossen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Niedersachsen förderte über das Wohnraumförderprogramm 2019 die Schaffung von belegungs- und mietgebundenen Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Das Programm unterstützte den Neubau, die Änderung oder Erweiterung von Wohnheimen, insbesondere an Hochschulstandorten in Niedersachsen. Es zielte darauf ab, bezahlbaren und zweckgebundenen Wohnraum für junge Menschen zu schaffen.

Wer wird gefördert? Zielgruppen und geografischer Geltungsbereich

Das Förderprogramm des Landes Niedersachsen richtete sich an verschiedene juristische und natürliche Personen sowie Personengesellschaften, die Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende schaffen wollten. Der Fokus lag auf der Bereitstellung von belegungs- und mietgebundenem Wohnraum, insbesondere an Hochschulstandorten innerhalb Niedersachsens.

Was wird gefördert? Projektarten und Maßnahmen

Das Förderprogramm unterstützte bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Gefördert wurden sowohl der Neubau als auch die Änderung oder Erweiterung bestehender Gebäude, um mietgebundenen Wohnraum bereitzustellen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgte in Form eines Darlehens, dessen Höhe pro Wohnheimplatz definiert war. Das Programm sah zudem einen attraktiven Tilgungsnachlass vor, um die Rückzahlungsbedingungen zu erleichtern.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung galten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Lage, der Größe und der Anzahl der zu schaffenden Wohneinheiten sowie der geforderten Eigenleistungen. Alle Projekte mussten zudem den Wohnraumförderbestimmungen (WFB) entsprechen.

Antragsverfahren und Ansprechpartner

Anträge für das Programm mussten vor Baubeginn oder Abschluss eines Kaufvertrages bei den zuständigen lokalen Wohnraumförderstellen eingereicht werden. Ergänzende Informationen und Beratung wurden von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) angeboten.

Rechtsgrundlagen und Gültigkeit

Das Förderprogramm basierte auf den Richtlinien des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz aus dem Jahr 2019, welche mehrfach angepasst wurden. Die Gültigkeit dieser Richtlinie war bis Ende 2024 befristet.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

105.040 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe

Begünstigte

Begünstigte:

Studierende und Auszubildende

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verwaltet von: zuständige Wohnraumförderstelle Niedersachsen, Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Website: zuständige Wohnraumförderstelle Niedersachsen