Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (Modul 3)
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt Unternehmen in Deutschland bei Investitionen zur Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen. Unternehmen können wahlweise direkte Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen erhalten. Dieses Programm ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Klimaschutzstrategie.
Wer wird gefördert?
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft richtet sich an Unternehmen in Deutschland, die ihre Energie- und Ressourceneffizienz steigern und Treibhausgas-Emissionen reduzieren möchten. Das Programm zielt darauf ab, die Wirtschaft in Deutschland bei Investitionen in klimafreundliche Technologien zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt eine Reihe von Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen. Insbesondere werden investive Maßnahmen in verschiedenen Modulen gefördert, die auf die Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen abzielen. Dazu gehören auch spezifische Investitionen in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software.
Art und Umfang der Förderung
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz bietet wahlweise einen direkten Zuschuss oder eine Kombination aus zinsverbilligtem Kredit und Tilgungszuschuss an. Der genaue Umfang der finanziellen Unterstützung hängt von der gewählten Förderart ab, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung von Investitionen liegt.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllen. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Antragstellung vor dem Beginn der geplanten Maßnahme, um die Förderfähigkeit sicherzustellen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz erfordert eine Antragstellung vor Maßnahmenbeginn. Es besteht die Wahl zwischen einem direkten Zuschuss über das BAFA oder einer Kreditfinanzierung mit Tilgungszuschuss über die KfW.
Rechtsgrundlage
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die die Rahmenbedingungen und Kriterien für die Vergabe der Zuschüsse und Kredite festlegt. Ergänzend dazu existieren detaillierte Merkblätter und Anlagen, die die Umsetzung und spezifische Aspekte des Programms weiter konkretisieren.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
31.12.2028
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Umwelttechnologie, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie
Begünstigte:
Unternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von:
KfW Bankengruppe
Website: