Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO2-Einsparmaßnahmen („Niedersachsen Invest EFRE“)
Das Programm „Niedersachsen Invest EFRE“ bietet Zuschüsse für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Niedersachsen, die einzelbetriebliche Investitionen mit ergänzenden CO2-Einsparmaßnahmen kombinieren. Ziel ist es, zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Es handelt sich um ein Förderinstrument des Landes Niedersachsen, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.
Wer wird gefördert
Das Programm „Niedersachsen Invest EFRE“ unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Beherbergungsgewerbes, bei Investitionsvorhaben und ergänzenden CO2-Einsparmaßnahmen. Die Förderung zielt darauf ab, zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu stärken, sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze zu schaffen und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz in Niedersachsen zu leisten.
Was wird gefördert
Das Programm fördert eine Kombination aus einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben und CO2-reduzierenden Zusatzinvestitionen. Die Unterstützung richtet sich an materielle und immaterielle Vermögenswerte, die dem Innovationsgrad oder Digitalisierungsgrad eines Unternehmens zugutekommen, während bestimmte Ausgabenkategorien explizit ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und variiert je nach Unternehmensgröße, Art der Investition und Regionskategorie. Es gibt festgelegte Höchstfördersummen und eine Bagatellgrenze für die einzelbetrieblichen Investitionen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Bewilligung der Förderung sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, darunter der Nachweis der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Einhaltung europäischer Beihilferegeln sowie allgemeiner Nachhaltigkeitsprinzipien.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren beginnt mit der Einreichung über das Kundenportal der NBank vor dem Vorhabenbeginn. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der NBank und basiert auf einer umfassenden Prüfung, inklusive einer Bewertung der Förderwürdigkeit nach Qualitätskriterien.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Niedersachsen begründet und unterliegt zusätzlich mehreren EU-Verordnungen sowie weiteren nationalen und europäischen Regelwerken, die die Gewährung und Verwaltung der Zuwendungen regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
8.250.000 €
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden, Wolfenbüttel, Region Hannover, Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Lebensmittelverarbeitung, Tourismus, Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Unternehmen, Beherbergungsgewerbe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner:
zuständige ArL