Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Darlehen

Das Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie der L-Bank unterstützt Unternehmen in Baden-Württemberg bei Investitionen in energieeffiziente Nichtwohngebäude. Es dient als Ergänzung zu den Bundesförderungen BEG und KFN und bietet KMU zusätzlich einen attraktiven Tilgungszuschuss. Ziel ist die Förderung des Klimaschutzes und nachhaltigen Bauens im Mittelstand.

Wer wird gefördert?

Das Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie richtet sich an Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg. Es unterstützt Investitionen in energieeffiziente Nichtwohngebäude und trägt maßgeblich zum Klimaschutz bei. Die Förderung ist an bestehende Bundesförderungen oder das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gekoppelt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in energieeffiziente Nichtwohngebäude und deren Technik in Baden-Württemberg. Dies umfasst sowohl Neubau- als auch Sanierungsvorhaben sowie Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung. Die förderfähigen Kosten orientieren sich an den Kriterien der Bundesförderung.

Art und Umfang der Förderung

Das Kombi-Darlehen Mittelstand bietet zinsverbilligte Darlehen und für KMU zusätzlich Tilgungszuschüsse. Die Förderhöhe kann bis zu 5 Millionen Euro betragen und bis zu 100% der förderfähigen Kosten abdecken. Das Programm sieht flexible Laufzeiten und Tilgungsmodalitäten vor.

Bedingungen und Anforderungen

Antragstellende müssen verschiedene formelle und inhaltliche Bedingungen erfüllen, die sowohl den Antragsprozess als auch die Projektdurchführung betreffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Beihilferegelungen der EU und den Kumulierungsvorschriften mit anderen Förderungen.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie erfolgt über die Hausbank und kann zeitgleich mit der Bundesförderung eingereicht werden. Es sind spezifische Unterlagen erforderlich, um die Förderfähigkeit zu prüfen und die Beihilfen korrekt abzuwickeln.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für das Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie bildet das Merkblatt der L-Bank, ergänzt durch spezifische EU-Beihilfeverordnungen und die Vergabebedingungen der KfW. Diese Dokumente stellen die rechtliche Grundlage für die Gewährung und Abwicklung der Förderung dar.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

L-Bank, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, KfW Bankengruppe

Verwaltet von:

L-Bank, Hausbanken

Zusätzliche Partner:

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, KfW Bankengruppe

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