Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Das Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie der L-Bank unterstützt private Eigentümer in Baden-Württemberg beim Bau, Kauf oder der energetischen Sanierung ihrer Wohnimmobilie. Es schließt Finanzierungslücken und ergänzt bestehende Förderungen der L-Bank, KfW oder des BAFA. Besonders energieeffiziente Sanierungen werden zusätzlich mit einer Klimaprämie belohnt.

Wer wird gefördert?

Das Kombi-Darlehen Wohnen richtet sich an natürliche Personen in Baden-Württemberg, die selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen oder energetisch sanieren möchten. Die Förderung zielt darauf ab, Finanzierungslücken zu schließen und insbesondere soziale und ökologische Aspekte im Wohnungsbau zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Das Kombi-Darlehen Wohnen finanziert den Neubau, Kauf oder die energetische Sanierung von Wohnimmobilien sowie die Installation von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Es können verschiedene Kostenkategorien abgedeckt werden, auch solche, die in den ergänzenden Förderprogrammen nicht förderfähig sind.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich als langfristiges, zinsverbilligtes Darlehen. Für besonders energieeffiziente Sanierungsvorhaben kann zusätzlich eine Klimaprämie als Tilgungszuschuss gewährt werden. Der Darlehensbetrag liegt zwischen 5.000 Euro und in der Regel 200.000 Euro pro Wohneinheit und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten decken.

Bedingungen und Anforderungen

Um das Kombi-Darlehen Wohnen zu erhalten, müssen Antragstellende diverse Voraussetzungen erfüllen, darunter die gleichzeitige Förderung durch andere spezifische Programme, die Eigennutzung der Immobilie und die Einhaltung deutscher Umwelt- und Sozialstandards. Kumulierungsregeln und Budgetbeschränkungen sind zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Kombi-Darlehen Wohnen wird über ein Finanzierungsinstitut (Hausbank) bei der L-Bank gestellt. Es sind spezifische Antragsfristen und Unterlagen zu beachten, insbesondere der Zeitpunkt der Antragstellung vor Vorhabensbeginn für die Klimaprämie. Die Auszahlung und der Nachweis der Mittelverwendung erfolgen ebenfalls über die Hausbank.

Rechtsgrundlage

Das Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie basiert auf einem Merkblatt der L-Bank. Die Finanzierung der Klimaprämie erfolgt durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mit Mitteln, die vom Landtag Baden-Württemberg beschlossen wurden. Refinanzierungsmittel für das Darlehen stellt die KfW bereit. Der Zugang zu den offiziellen Texten ist über die Webseite der L-Bank gewährleistet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

200.000 € pro Wohneinheit

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Residential Construction, Homeowners

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

L-Bank, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Landtag Baden-Württemberg

Verwaltet von:

L-Bank

Zusätzliche Partner:

KfW, BAFA, Finanzierungsinstitute (Hausbanken)

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