Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Berlin fördert mit dem Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung (Pfl-NETZ) grenzübergreifende Wirtschafts- und Wissenschaftskooperationen. Ziel ist es, Berliner Unternehmen bei der Überwindung von Internationalisierungsbarrieren zu unterstützen und ihre Innovationskapazitäten durch die Integration in internationale Wertschöpfungsketten zu stärken. Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss für Vernetzungsprojekte.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Das Programm richtet sich an wirtschaftsnahe Institutionen und international ausgerichtete Netzwerke, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin haben. Es zielt darauf ab, grenzübergreifende Wirtschafts- und Wissenschaftskooperationen zu stärken und Berliner Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei der Überwindung von Internationalisierungsbarrieren zu unterstützen. Die Förderung muss im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin liegen.

Was wird gefördert: Projekte und Kosten

Das Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung unterstützt prozessorientierte Vernetzungsprojekte, die grenzübergreifende Wirtschafts- und Wissenschaftskooperationen fördern. Es sind sowohl Personalkosten als auch externe Leistungen wie Reisekosten oder Fremdleistungen förderfähig. Ausgeschlossen sind hingegen Gemeinkosten, Investitionen und Ausgaben, die eine unzulässige Beihilfe darstellen könnten.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet eine Projektfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderquote kann bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben betragen, wobei die Gesamtausgaben mindestens 250.000 Euro erreichen müssen. Die Projektdauer liegt in der Regel zwischen einem und drei Jahren.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der Förderung gelten spezifische Regeln, darunter ein obligatorisches Projektgespräch und die Einhaltung eines Kumulierungsverbots. Zudem müssen EU-weite Querschnittsgrundsätze sowie Publizitätsvorschriften beachtet werden. Die Vergabe von Aufträgen unterliegt besonderen Bestimmungen ab einem Volumen von 50.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren beginnt mit einem obligatorischen Projektgespräch bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Der Förderantrag ist elektronisch bei der Investitionsbank Berlin (IBB) einzureichen, zusammen mit einem Gesamtkonzept, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan sowie einer Begründung des gesamtwirtschaftlichen Interesses. Entscheidungen über die Förderung trifft die IBB nach pflichtgemäßem Ermessen.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie des Landes Berlin zur Förderung der Netzwerkbildung im Rahmen des Programms für Internationalisierung (Pfl-NETZ) vom 31. Mai 2022. Es unterliegt den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung Berlin, des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie den einschlägigen EU-Verordnungen zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80% der förderfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Markteinführung, Skalierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Verwaltet von:

Investitionsbank Berlin (IBB)

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