Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Landentwicklung, um ländliche Räume als Lebens-, Arbeits- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Das Programm bietet Zuschüsse und Darlehen für die Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte, Flurbereinigungsverfahren, Dorferneuerung und den freiwilligen Landtausch. Es trägt zur Verbesserung der Agrarstruktur und regionalen Infrastruktur bei.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an verschiedene Akteure im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens, darunter Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften und weitere juristische oder natürliche Personen. Ziel ist die umfassende Unterstützung von Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung ländlicher Gebiete.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt diverse Maßnahmen der Landentwicklung, von der Erarbeitung von Wegenetzkonzepten über die Durchführung von Flurbereinigungsverfahren bis hin zu Maßnahmen der Dorferneuerung und des freiwilligen Landtauschs. Dabei werden spezifische Ausgabenkategorien gefördert, während andere ausgeschlossen sind, und die Projekte können sich in verschiedenen Entwicklungsstadien befinden.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Zuschüssen oder zinslosen Darlehen, wobei die Förderhöhe je nach Maßnahme variiert. Es handelt sich um eine Projektförderung, meist in Form einer Anteilfinanzierung, mit spezifischen Höchstbeträgen und Fördersätzen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen und Anforderungen geknüpft, darunter spezifische Voraussetzungen für die Antragstellung und die Durchführung der Maßnahmen, Regelungen zur De-minimis-Beihilfe, Budgetbeschränkungen und weitere Bestimmungen zur Dokumentation und Nutzung von Ergebnissen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss bei der zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden, wobei spezifische Formulare und Belege erforderlich sind. Die Bewilligung und Auszahlung der Mittel folgen einem klaren, nachvollziehbaren Prozess, der eine detaillierte Nachweisführung erfordert.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen und wird durch eine Reihe von nationalen und europäischen Verordnungen und Gesetzen legitimiert. Diese rechtlichen Grundlagen stellen sicher, dass die Förderung im Einklang mit Haushaltsrecht, EU-Vorschriften zur ländlichen Entwicklung und Beihilfen sowie fachspezifischen Gesetzen erfolgt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
50.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (ländlich geprägte Orte/Ortsteile mit weniger als 10.000 Einwohnern)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Ländliche Entwicklung, Agrarstruktur, Infrastrukturverbesserung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen