Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL Privat- und Körperschaftswald)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald“ Projekte zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern. Dieses Programm unterstützt eine beständige Entwicklung der Forstwirtschaft durch Maßnahmen wie naturnahe Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlichen Wegebau, Förderung von Zusammenschlüssen und Erstaufforstung, um Ökologie und Ökonomie im Wald zu stärken.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Forstbereich Nordrhein-Westfalens, darunter Privatpersonen, juristische Personen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und öffentliche Träger. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen, die eine beständige und naturnahe Entwicklung der Forstwirtschaft fördern, den Klimaschutz stärken und die ländliche Infrastruktur verbessern. Der Förderbereich ist auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen beschränkt.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl forstlicher Maßnahmen, die auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, den Klimaschutz und die Verbesserung der forstlichen Infrastruktur abzielen. Dazu gehören Vorarbeiten, Umbau- und Pflegekonzepte für Wälder, Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz sowie die Erstaufforstung von Flächen. Auch die Kosten für den Bau und die Instandsetzung forstwirtschaftlicher Wege sind förderfähig.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich als Zuschuss, dessen Höhe von der jeweiligen Maßnahme abhängt. Es gibt sowohl Festbetrags- als auch Anteilfinanzierungen. Spezifische Bagatellgrenzen und Regelungen zur Förderhöhe für bestimmte Antragsteller oder Gebiete sind vorgesehen. Die Projektlaufzeiten variieren je nach Art der Maßnahme, wobei auch langfristige Verpflichtungen bestehen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und die Durchführung der geförderten Vorhaben gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen, die von allgemeinen Verwaltungsvorschriften bis zu detaillierten Vorgaben für einzelne Maßnahmen reichen. Dies umfasst Ausschlüsse von der Förderung, Bagatellgrenzen, Verpflichtungen zur Erhaltung geförderter Objekte und die Einhaltung von Beihilferegeln wie der De-minimis-Verordnung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die forstlichen Maßnahmen beginnt mit der Einreichung eines spezifischen Formulars beim zuständigen Regionalforstamt. Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge, wobei eine forstfachliche Qualifikation des Antragstellers die Prüfung beschleunigen kann. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt in der Regel nach dem Erstattungsprinzip, mit Möglichkeiten zum vorzeitigen Mittelabruf.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und wird durch verschiedene nationale und europäische Gesetze sowie Verordnungen untermauert, die seine Legitimität und die Rahmenbedingungen für die Beihilfegewährung festlegen. Die offiziellen Texte sind online verfügbar.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Abhängig von der Maßnahme; Details in Anlage 1

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Forstwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

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