Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Maßnahmen zur Struktur- und Dorfentwicklung im ländlichen Raum. Ziel ist die Sicherung und Weiterentwicklung ländlicher Gebiete als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume durch Investitionen in die Infrastruktur, Gemeinschaftseinrichtungen und lokale Basisdienstleistungen. Das Programm berücksichtigt dabei Aspekte der Klimaanpassung und Digitalisierung.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, darunter Kommunen, gemeinnützige und sonstige juristische Personen, natürliche Personen, Personengesellschaften sowie Lokale Aktionsgruppen (LAGs). Die Förderung ist auf Projekte im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern begrenzt. Das übergeordnete Ziel ist die nachhaltige Entwicklung und Sicherung ländlicher Gebiete.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und Lebensqualität im ländlichen Raum. Dies reicht von der Gestaltung öffentlicher Plätze und Gemeinschaftseinrichtungen über die Erhaltung regionaltypischer Bausubstanz bis hin zu IT-Lösungen und lokalen Basisdienstleistungen. Die Förderung deckt dabei konzeptionelle Vorarbeiten, Architektur- und Ingenieurleistungen sowie Bau- und Baunebenkosten ab, schließt jedoch bestimmte Ausgaben wie gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten oder laufende Betriebskosten aus.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Zuweisungen als Projekt- und Anteilfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Antragsteller und Art der Maßnahme, wobei finanzschwache Gemeinden höhere Fördersätze erhalten können. Das Programm ist bis Ende 2026 befristet, mit einer kürzeren Befristung für Kleinprojekte.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung der Förderung unterliegt spezifischen rechtlichen und finanziellen Bedingungen. Dazu gehören die Einhaltung der De-minimis-Beihilferegelungen, die Verfügbarkeit von Baugenehmigungen, Zweckbindungsfristen für geförderte Objekte und der Ausschluss von Doppelförderungen. Zudem gibt es spezielle Anforderungen an die Prospektivität bei bestimmten Antragstellern und die Notwendigkeit von Konzepten für Basisdienstleistungsprojekte.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen über eine Online-Plattform bei der zuständigen Bezirksregierung. Die Auswahl der Projekte basiert auf pflichtgemäßem Ermessen der Bewilligungsbehörde und kann Prioritäten des Ministeriums berücksichtigen. Für Kleinprojekte erfolgt eine dezentrale Auswahl durch die Lokalen Aktionsgruppen.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums, die durch den Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht wurde. Es integriert Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung, EU-De-minimis-Verordnungen und das GAK-Gesetz, um die rechtliche Grundlage und den Rahmen für die Förderung zu gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

250.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Tourismus, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

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