Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände bei der nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur. Gefördert werden der Ausbau, die Befestigung und der Neubau von Wegen in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnern. Das Programm zielt darauf ab, die Agrarstruktur zu verbessern und die regionale Wirtschaft im ländlichen Raum zu stärken.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an spezifische öffentliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, um die ländliche Infrastruktur zu stärken und die Agrarstruktur positiv zu beeinflussen. Es unterstützt Projekte in Gemeinden und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern im definierten „Ländlichen Raum“.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur, insbesondere von Wirtschaftswegen, basierend auf ländlichen Wegenetzkonzepten. Es umfasst den Ausbau, die Befestigung und den Neubau von Wegen sowie damit verbundene bauliche und naturschutzrechtliche Maßnahmen. Nicht förderfähig sind hingegen Projekte in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie der Landankauf und bestimmte Planungs- und Betriebskosten.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Projektförderung mit Anteilfinanzierung, maximal 500.000 Euro pro Vorhaben. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann aber bei Projekten im Rahmen einer regionalen LEADER-Entwicklungsstrategie auf 70 Prozent erhöht werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der Fördermaßnahmen sind spezifische Bedingungen zu beachten, darunter die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn, die Einhaltung technischer Standards für den Wegebau und naturschutzrechtliche Vorgaben. Zudem sind EU-Vorschriften, insbesondere die De-minimis-Regelungen, zu berücksichtigen. Ein Widerrufsvorbehalt gilt für einen Zeitraum von zwölf Jahren bei Zweckentfremdung oder Veräußerung geförderter Objekte.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde trifft die Entscheidung durch schriftlichen Bescheid, und die Auszahlung erfolgt auf Basis nachgewiesener Zahlungen des Zuwendungsberechtigten. Die Verwendungsnachweise sind gemäß den vorgegebenen Formularen zu führen, wobei keine einfachen Verwendungsnachweise zugelassen sind.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm "Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur" basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Richtlinie wird durch eine Vielzahl von nationalen und europäischen Verordnungen ergänzt, die die Förderung der ländlichen Entwicklung und die Vergabe von Beihilfen regeln. Die maßgeblichen Dokumente sind über öffentliche Bekanntmachungen zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Landwirtschaft, Forstwirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen, Dezernat 33