Landesprogramm Kitaausbau

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Landesprogramm Kitaausbau Berlin unterstützt die Schaffung, den Erhalt und die Ausstattung von Kinderbetreuungsplätzen in Berlin. Es fördert gezielt den bedarfsgerechten Ausbau der frühkindlichen Infrastruktur durch Zuschüsse für bauliche Maßnahmen und Sanierungen. Damit trägt das Programm maßgeblich zur Deckung des Betreuungsbedarfs und zur Verbesserung der Qualität von Kitas und der Kindertagespflege in der Hauptstadt bei.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografischer Fokus

Das Landesprogramm Kitaausbau Berlin richtet sich an gemeinnützige und öffentliche Träger der Jugendhilfe sowie Kita-Eigenbetriebe, die Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt der frühkindlichen Infrastruktur in Berlin umsetzen möchten. Die Förderung konzentriert sich auf Bezirksregionen mit besonderem Bedarf an Betreuungsplätzen und zielt darauf ab, die Versorgung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu gewährleisten und zu verbessern.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten

Das Landesprogramm Kitaausbau Berlin unterstützt vielfältige Maßnahmen zur Erweiterung und Modernisierung der frühkindlichen Betreuungsinfrastruktur. Die Förderung umfasst bauliche Maßnahmen, Sanierungen und Ausstattungen, während Personal- und Betriebskosten sowie Mieten grundsätzlich ausgeschlossen sind. Projekte müssen darauf abzielen, die Nutzung von Betreuungsplätzen zu optimieren und die Qualität der Einrichtungen zu sichern.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Details

Das Landesprogramm Kitaausbau Berlin bietet Zuschüsse zur Förderung von Kita-Maßnahmen mit unterschiedlichen Förderhöhen und -quoten, je nach Art des Vorhabens. Während die Starthilfe als Festbetragsfinanzierung gewährt wird, erfolgen bauliche Maßnahmen, Sanierungen und Aktivierungsvorhaben als Anteilsfinanzierung. Eigenmittel sind dabei in der Regel erforderlich, und die Zweckbindungsfristen variieren je nach Maßnahme.

Bedingungen und Anforderungen: Regularien und Vorgaben

Das Landesprogramm Kitaausbau Berlin ist an spezifische rechtliche und administrative Bedingungen gebunden, die von der Antragstellung bis zur Projektdurchführung reichen. Dies beinhaltet die Einhaltung haushaltsrechtlicher Bestimmungen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung sowie die Beachtung vergaberechtlicher und bautechnischer Vorgaben. Transparenz und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards sind ebenfalls wichtige Aspekte der Förderbedingungen.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zum Kitaausbau

Das Antragsverfahren für das Landesprogramm Kitaausbau Berlin erfordert die schriftliche Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der GSE gGmbH. Es gibt spezifische Fristen für bestimmte Maßnahmenarten, wobei Kleinsteinrichtungen und Starthilfe-Maßnahmen flexiblere Einreichungszeiträume haben. Die Entscheidung über die Förderung trifft die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) unter Berücksichtigung der Dringlichkeit des Bedarfs und weiterer Kriterien.

Rechtsgrundlage: Grundlagen des Förderprogramms

Das Landesprogramm Kitaausbau Berlin ist rechtlich fest verankert und stützt sich auf eine spezifische Förderrichtlinie sowie weitere übergeordnete Regelwerke des Landes Berlin und des Sozialgesetzbuches. Diese Dokumente bilden die Grundlage für die Gewährung der Fördermittel und stellen die rechtliche Absicherung des Programms dar. Die Verfügbarkeit offizieller Texte gewährleistet Transparenz für Antragstellende.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

In den Bereichen Starthilfe und Starthilfe-Sanierung bis zu 2.000 € pro Platz, höchstens jedoch 50.000 € insgesamt. Für Umbauten und kitaspezifische Ausbauten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu 20.000 € pro Platz. Für Erweiterungs- oder Neubauten bis zu 30.000 € je Platz. Für Sanierungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu 10.000 € je Platz, jedoch höchstens 500.000 € je Vorhaben. Für Aktivierungsvorhaben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Unbekannt

Region

Region:

Berlin (Bezirksregionen Berlins mit besonderem Bedarf)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Kinderbetreuung, frühkindliche Infrastruktur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF)

Verwaltet von:

GSE gGmbH Gesellschaft für StadtEntwicklung – Treuhänder Berlins, Geschäftsstelle „Kitaausbauprogramm“

Website:

GSE gGmbH

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