Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Die Förderrichtlinie KitaBau in Sachsen bietet Zuschüsse für bauliche Vorhaben und Erstausstattungen im Bereich der Kinderbetreuung, einschließlich Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Das Programm zielt darauf ab, die Infrastruktur für die Kinderbetreuung im Freistaat Sachsen zu verbessern und den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken.

Wer wird gefördert

Diese Förderrichtlinie richtet sich an Landkreise und kreisfreie Städte als Erstempfänger, die Zuwendungen für die Schaffung und den Erhalt von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Freistaat Sachsen weiterleiten. Auch freie Träger der Jugendhilfe, Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts können unter bestimmten Voraussetzungen für betrieblich unterstützte Kitas direkt gefördert werden.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt bauliche Vorhaben und Erstausstattungen zur Sicherung und Verbesserung der Kinderbetreuungsinfrastruktur. Förderfähig sind insbesondere Neu-, Um-, Erweiterungs- und Ersatzneubauten sowie Sanierungen und Modernisierungen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projekt- und Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei Mindestförderbeträge für Projekte zu beachten sind.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Aufnahme der Einrichtung in den Bedarfsplan des Jugendamtes und eine Mindestbeteiligung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Zudem sind Aspekte wie Grundstücksrechte und Nachhaltigkeit beim Bau zu berücksichtigen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess unterscheidet sich je nach Antragssteller und Art der Kindertageseinrichtung. Landkreise und kreisfreie Städte reichen jährliche Anträge für die Weiterleitung der Mittel ein, während für betrieblich unterstützte Kindertageseinrichtungen separate Fristen und Anforderungen gelten. Die Bewilligung erfolgt durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie KitaBau basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, darunter das Sozialgesetzbuch und die Sächsische Haushaltsordnung, die die Förderung der Kinderbetreuungsinfrastruktur im Freistaat Sachsen ermöglichen und regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.07.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)

Verwaltet von:

Kommunaler Sozialverband Sachsen

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