Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0)
Das Land Niedersachsen unterstützt Projekte zur Aufwertung des Natur- und Landschaftserbes sowie zur Sicherung der biologischen Vielfalt in besiedelten Gebieten. Mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln werden Zuschüsse für Maßnahmen gewährt, die einen nachhaltigen Beitrag zu Ökosystemleistungen leisten und Grüne Infrastrukturen schaffen oder ausbauen. Das Programm zielt darauf ab, das Bewusstsein für den Schutz natürlicher Ressourcen zu vertiefen und zugleich naturschutzgerechtes Wirtschaften zu fördern.
Wer wird gefördert
Diese Richtlinie richtet sich an eine breite Palette von Antragstellenden, darunter Kommunen, Unternehmen, Verbände und Stiftungen, die Projekte zur Aufwertung des niedersächsischen Natur- und Landschaftserbes sowie zur Sicherung der biologischen Vielfalt durchführen möchten. Die Förderung ist geografisch auf das Land Niedersachsen fokussiert, wobei auch interregionale Kooperationen möglich sind.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm „Landschaftswerte 2.0“ unterstützt eine Vielzahl von Projekten im Natur- und Umweltschutz in Niedersachsen, die auf den Erhalt und die Stärkung der biologischen Vielfalt abzielen. Dies umfasst Maßnahmen zur Schaffung und Entwicklung von Grünen Infrastrukturen, zum Insektenschutz und zur Reduzierung von Lichtverschmutzung. Es werden sowohl konzeptionelle als auch umsetzungsbezogene Vorhaben gefördert, die sich in verschiedenen Reifegraden befinden können.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm bietet nicht-rückzahlbare Zuschüsse, deren Höhe von der Regionenkategorie und der Art des Vorhabens abhängt. Es sind Mindestfördersummen festgelegt, und die Finanzierung kann entweder pauschal oder nach Realkostenprinzip erfolgen, abhängig von der Gesamtgröße des Projekts.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Bedingungen gebunden, die von der Eignung des Antragstellers über die Durchführung des Vorhabens bis hin zu beihilferechtlichen Vorschriften reichen. Besondere Beachtung gilt den Qualitätskriterien und der Einhaltung von EU-Grundsätzen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Richtlinie „Landschaftswerte 2.0“ wird über das Kundenportal der NBank abgewickelt. Antragstellende müssen Fristen beachten und detaillierte Unterlagen einreichen, die von Fachbehörden geprüft werden. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Gewährung der Zuwendung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie „Landschaftswerte 2.0“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, die durch diverse EU-Verordnungen und nationale haushaltsrechtliche Bestimmungen ergänzt wird. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sichern die Legitimität und die Konformität der Förderung mit europäischem und nationalem Recht.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
mindestens 30.000 €
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Umwelt- & Naturschutz
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner:
NLWKN, Verwaltungen der niedersächsischen Nationalparke und Biosphärenreservate, ArL