Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V)
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen zur lokalen Entwicklung, die von lokalen Aktionsgruppen (LAGs) betrieben werden. Das Programm LEADER-FöRL M-V bietet Zuschüsse für die Umsetzung von Strategien für lokale Entwicklung (SLE), Kooperationsvorhaben und die damit verbundene Verwaltung. Ziel ist die Stärkung ländlicher Räume durch bürgerschaftlich getragene Initiativen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Dieses Förderprogramm richtet sich primär an Lokale Aktionsgruppen (LAGs) sowie natürliche und juristische Personen, die Vorhaben zur lokalen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen möchten. Es zielt darauf ab, die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (LEADER) zu unterstützen und dabei die regionale Vielfalt zu berücksichtigen, mit Ausnahme bestimmter Großstädte für spezifische Maßnahmen.
Was wird gefördert: Projektinhalte und förderfähige Ausgaben
Das Programm unterstützt eine breite Palette an Maßnahmen zur lokalen Entwicklung, darunter die Umsetzung von Strategien für lokale Entwicklung (SLE), Kooperationsvorhaben sowie die Verwaltung und Evaluierung von SLEs. Die Förderfähigkeit von Ausgaben variiert je nach Vorhabenart, wobei sowohl produktive als auch nichtproduktive Investitionen unter bestimmten Bedingungen gefördert werden können.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder Zuweisung, wobei die Höhe des Zuschusses je nach Vorhabenart und Investitionstyp variiert. Die maximale Förderhöhe kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, ist aber in einigen Fällen durch spezifische Obergrenzen oder Prozentsätze begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene rechtliche und administrative Bedingungen geknüpft, darunter die Notwendigkeit einer genehmigten Strategie für lokale Entwicklung (SLE) und die Beachtung von Vergaberegeln. Zudem gibt es spezifische Auflagen für Kooperationsvorhaben, De-minimis-Beihilfen und bauliche Maßnahmen, um die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu gewährleisten.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess umfasst die Auswahl der Vorhaben durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG), die formgebundene Antragstellung vor Maßnahmenbeginn und ein Bewilligungsverfahren durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt. Die Auszahlung erfolgt nach Nachweis der Ausgaben, und ein Verwendungsnachweis ist fristgerecht einzureichen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V) und ist fest in europäische sowie nationale Verordnungen und Haushaltsvorschriften eingebettet, die seine Legitimität und den Rahmen seiner Durchführung definieren.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 100 Prozent; bis zu 65 Prozent für produktive Investitionen; höchstens 10.000 € je Kooperationsvorhaben; bis zu 25 Prozent des gesamten öffentlichen Beitrags für die SLE; normalerweise nicht mehr als 20 Prozent des Gesamtbudgets der LAG oder 312.500 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland), ausgenommen Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar für bestimmte Vorhaben.
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)