Leuchtturm Atlantik- und Arktisbecken – Koordinierungsaktivitäten

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Die Koordinierungsaktivitäten des Leuchtturms für die atlantischen und arktischen Becken, im Rahmen der Mission 'Unsere Ozeane, Meere und Gewässer bis 2030 wiederherstellen' von Horizont Europa, zielen darauf ab, eine breite Gemeinschaft von Interessengruppen in diesen wichtigen Meeresbecken zu konsolidieren und einzubinden. Diese Initiative fördert eine effektive Governance-Struktur und koordinierte Maßnahmen zur Unterstützung einer nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung und zur Steigerung des öffentlichen Bewusstseins.

Wer wird gefördert

Dieses Programm fördert Organisationen und Netzwerke, die sich der nachhaltigen Entwicklung und Wiederherstellung der atlantischen und arktischen Meeresbecken verschrieben haben. Es richtet sich gezielt an eine breite Palette öffentlicher und privater Einrichtungen und fördert die Zusammenarbeit und gesellschaftliches Engagement in diesen kritischen Meeresumgebungen, um die übergeordneten Ziele der EU-Mission 'Unsere Ozeane, Meere und Gewässer bis 2030 wiederherstellen' zu erreichen.

Was wird gefördert

Diese Förderung unterstützt Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die für die Mission 'Unsere Ozeane, Meere und Gewässer bis 2030 wiederherstellen' von entscheidender Bedeutung sind. Projekte konzentrieren sich auf die Entwicklung und den Einsatz transformativer innovativer Lösungen, die Förderung von Innovationsökosystemen und die Bereitstellung technischer Expertise in verschiedenen Themenbereichen im Zusammenhang mit der Gesundheit von Ozeanen und Gewässern.

Art und Umfang der Förderung

Das Leuchtturmprogramm für die atlantischen und arktischen Becken bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, mit einer festgelegten Budgetzuweisung für Koordinierungsaktivitäten. Diese Zuschüsse sollen die Einrichtung effektiver Governance-Strukturen und die Entwicklung von Innovationsökosystemen in den Zielmeeresbecken unterstützen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und Begünstigte müssen die allgemeinen Bedingungen der Allgemeinen Anhänge des Horizon Europe Arbeitsprogramms einhalten, die Zulässigkeit, Förderfähigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Bewertungskriterien abdecken. Von Vorschlägen wird erwartet, dass sie Konsortien bilden und sich aktiv mit anderen Projekten innerhalb des Missions-Leuchtturms abstimmen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für diese Ausschreibung erfolgte in einem einstufigen Einreichungsverfahren über das Funding & Tenders Portal. Anträge wurden anhand der Standardkriterien von Horizon Europe bewertet, wobei der Schwerpunkt auf der Koordinierungsfähigkeit des vorgeschlagenen Ansatzes innerhalb des Missions-Leuchtturms lag.

Rechtsgrundlage

Das Leuchtturmprogramm für die atlantischen und arktischen Becken arbeitet unter dem umfassenden Rechtsrahmen von Horizon Europe und gewährleistet die Übereinstimmung mit den umfassenden EU-Forschungs- und Innovationspolitiken sowie Finanzvorschriften. Wichtige Leitdokumente legen das Mandat und die operativen Richtlinien des Programms fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

3.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

12.04.2022

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Atlantische und Arktische Meeresbecken, einschließlich der EU-Gebiete in äußerster Randlage, EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Länder. Internationale Zusammenarbeit ist eine übergreifende Priorität.

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bildung und Berufsbildung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

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