LOEWE – Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz
Das LOEWE-Programm des Landes Hessen fördert herausragende wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, um die hessische Forschungslandschaft nachhaltig zu stärken. Es unterstützt die Bildung neuer Zentren und Schwerpunkte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, beschleunigt die Einführung marktfähiger Innovationen durch KMU-Verbundvorhaben und zieht Spitzenwissenschaftler an. Das Programm ist themenoffen und zeichnet sich durch ein wettbewerbliches Auswahlverfahren aus.
Wer wird gefördert
Das LOEWE-Programm zielt darauf ab, die wissenschaftliche Exzellenz und Innovationskraft in Hessen nachhaltig zu stärken. Die Förderung richtet sich primär an hessische Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen. Auch einzelne herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können über spezielle Förderlinien Unterstützung erhalten. Die Projekte müssen in Hessen verortet sein und zur Profilierung der hessischen Forschungslandschaft beitragen.
Was wird gefördert
Das LOEWE-Programm unterstützt vielfältige Forschungsvorhaben und -strukturen in fünf Förderlinien, darunter etablierte Forschungsverbünde, die Entwicklung neuer Schwerpunkte, Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben zwischen Wissenschaft und KMU, die Berufung exzellenter Professorinnen und Professoren sowie neuartige, riskante Forschungsideen. Die Förderung deckt Personal-, Sach- und Investitionskosten ab, während Grundlagenforschung und reine Applikationsentwicklungen in der Regel ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Das LOEWE-Programm vergibt Zuschüsse, wobei die Förderhöhe und -dauer je nach Förderlinie variieren. Die maximale jährliche Förderung pro Projekt kann von 150.000 Euro bis zu 6 Millionen Euro reichen, mit Projektlaufzeiten von bis zu sieben Jahren. Eigenanteile der antragstellenden Einrichtungen sind oft erforderlich, um die Nachhaltigkeit der Projekte zu gewährleisten.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Projektdurchführung im LOEWE-Programm gelten spezifische formale und inhaltliche Bedingungen. Dazu gehören Vorgaben zur Antragssprache und -format, Anforderungen an Konsortien und Kooperationen, sowie Regelungen zu staatlichen Beihilfen. Projektbudgets unterliegen strikten Vorgaben bezüglich der Mittelverwendung und des Nachweises. Zudem sind übergeordnete Aspekte wie Qualitätssicherung, geistiges Eigentum und Gleichstellung zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren im LOEWE-Programm ist überwiegend zweistufig und wettbewerblich. Es beginnt meist mit der Einreichung einer Skizze, gefolgt von einer Vollantragstellung nach positiver Begutachtung. Professuren und KMU-Verbundvorhaben können hingegen jederzeit eingereicht werden, teils mit rollierender Begutachtung. Die Auswahl basiert auf wissenschaftlicher Exzellenz und der strategischen Einbettung in die hessische Forschungslandschaft.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage des LOEWE-Programms bildet die "LOEWE – Exzellente Forschung für Hessens Zukunft Förderrichtlinie". Diese Richtlinie, zusammen mit weiteren haushaltsrechtlichen und beihilferechtlichen Vorgaben, regelt die Umsetzung des Programms und stellt seine Legitimität sowie die Einhaltung nationaler und europäischer Bestimmungen sicher. Das Programm wurde 2008 aufgelegt, um wissenschaftspolitische Impulse zu setzen und die hessische Forschungslandschaft nachhaltig zu stärken.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 42.000.000 €
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK), Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), Hessisches Ministerium der Finanzen (HMdF), Hessische Staatskanzlei (StK), Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung (HMinD)
Verwaltet von:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK), HA Hessen Agentur GmbH
Zusätzliche Partner:
BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH, Industrie- und Handelskammern