Programm für Internationalisierung – Förderung von Gemeinschaftsprojekten

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm für Internationalisierung – Förderung von Gemeinschaftsprojekten unterstützt Berliner Unternehmen bei der Globalisierung. Es bietet Zuschüsse für Gemeinschaftsprojekte wie Messeteilnahmen, Standortpräsentationen und Unternehmensdelegationsreisen. Kofinanziert durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), zielt das Programm auf die Stärkung der Innovationskapazitäten und die Akquisition ausländischer Investoren für den Standort Berlin ab.

Wer wird gefördert

Das Programm zur Internationalisierung von Berliner Unternehmen richtet sich an wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz in Berlin. Ziel ist die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Berlin durch die Förderung von Gemeinschaftsprojekten zur Internationalisierung und Investorenakquise.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Gemeinschaftsprojekte zur Internationalisierung von Berliner Unternehmen. Dies umfasst Messeteilnahmen, Standortpräsentationen, Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Unternehmensdelegationsreisen. Es werden spezifische Ausgaben für diese Maßnahmen bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst.

Art und Umfang der Förderung

Es handelt sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 150.000 Euro pro Einzelmaßnahme. Die Projekte werden als Fehlbedarfsfinanzierung oder in Ausnahmefällen als Vollfinanzierung unterstützt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter der Ausschluss von vorzeitig begonnenen Maßnahmen, Mindestteilnehmerzahlen und die Einhaltung EU-rechtlicher Vorgaben sowie des Corporate Designs der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Die Antragstellung für die Förderung von Gemeinschaftsprojekten zur Internationalisierung erfolgt online über das Kundenportal der Investitionsbank Berlin (IBB). Wichtig ist die fristgerechte Einreichung vor Maßnahmenbeginn und das Beifügen aller erforderlichen Unterlagen.

Rechtsgrundlage

Das Programm wird auf Basis der Richtlinie des Landes Berlin zur Förderung von Gemeinschaftsprojekten im Rahmen des Programms für Internationalisierung (PfI-GEM) durchgeführt. Es ist kofinanziert durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und unterliegt weiteren relevanten haushalts- und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

150.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Berlin (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Berlin, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

Investitionsbank Berlin (IBB)

Zusätzliche Partner:

Senatsverwaltung für Wirtschaft

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