Marktstrukturverbesserung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse bei der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Durch gezielte Investitionsförderung sollen die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und die Ressourceneffizienz, insbesondere bei Wasser und Energie, erhöht werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Wer wird gefördert

Das Programm zur Marktstrukturverbesserung richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Erzeugerzusammenschlüsse im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Förderung ist auf das Bundesland Sachsen-Anhalt beschränkt und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken und die Effizienz des Ressourceneinsatzes zu verbessern.

Was wird gefördert

Gefördert werden Investitionen, die zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen. Dies umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen, von Kapazitätserweiterung und Modernisierung bis hin zur Digitalisierung, mit einem besonderen Fokus auf Ressourceneinsparung.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen, die als Anteilfinanzierung gewährt werden. Die Fördersätze variieren je nach Art des Antragstellers und der Produkte, wobei eine maximale Beihilfenhöhe pro Vorhaben festgelegt ist.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter Nachweise zur Wirtschaftlichkeit und Ressourceneffizienz. Es gibt zudem spezielle Auflagen für bestimmte Investitionen und Vorschriften zur Zweckbindung der geförderten Anlagen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert die Einreichung vollständiger Unterlagen vor Projektbeginn beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, das für die Prüfung und Bewilligung zuständig ist. Die Entscheidung über die Förderung liegt im Ermessen der Behörde.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt verankert und wird durch eine Reihe von nationalen und europäischen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Diese bilden den rechtlichen Rahmen für die Gewährung und Verwaltung der Zuwendungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

7.500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaftliche Erzeugnisse

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Infrastruktur, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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