Meisterbonus
Der Meisterbonus des Freistaats Bayern ist eine finanzielle Anerkennung für erfolgreich abgeschlossene Meister- und gleichwertige Fortbildungsprüfungen. Er unterstreicht die Wertigkeit beruflicher Bildung und zielt darauf ab, qualifizierte Fachkräfte in Bayern zu fördern und zu halten. Der Bonus ist eine Bonuszahlung, die direkt von den zuständigen Stellen ausgezahlt wird, ohne dass ein separater Antrag gestellt werden muss.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Ziele des Meisterbonus
Der Meisterbonus des Freistaats Bayern richtet sich an Absolventen von Meisterprüfungen und gleichwertigen Fortbildungsprüfungen, die ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern haben. Ziel ist es, die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung zu unterstreichen und qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.
Was wird gefördert: Inhalte und Abschlüsse
Der Meisterbonus fördert eine breite Palette an erfolgreich abgeschlossenen Meister- und gleichwertigen Fortbildungsprüfungen. Der Fokus liegt auf der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in verschiedenen Sektoren und der Stärkung der beruflichen Bildung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Bonuszahlung, deren Höhe je nach Feststellungsdatum des Prüfungsergebnisses variiert. Zusätzlich wird ein Meisterpreis für besonders gute Leistungen verliehen, der jedoch nicht finanziell dotiert ist.
Bedingungen und Anforderungen für den Meisterbonus
Die Vergabe des Meisterbonus ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, die die Qualifikation des Antragstellers, den Zeitpunkt der Prüfung und den Bezug zu Bayern betreffen. Es gibt keine speziellen Konsortialbedingungen, da es sich um eine individuelle Förderung handelt.
Antragsverfahren für den Meisterbonus
Der Prozess zur Ermittlung und Auszahlung des Meisterbonus erfolgt automatisiert durch die zuständigen Stellen in Bayern. Eine eigenständige Antragstellung ist in der Regel nicht erforderlich, da die Begünstigten direkt von den Kammern und Behörden ermittelt werden.
Rechtsgrundlage des Meisterbonus und Meisterpreises
Die Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung basiert auf spezifischen Richtlinien der Bayerischen Staatsministerien, die die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Zweck der Programme festlegen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
3.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Kreativwirtschaft, Bildung und Berufsbildung, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Finanztechnologie, Lebensmittelverarbeitung, Gesundheitswesen, Informations- und Kommunikationstechnologie, Pharmaindustrie, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Verkehr und Logistik, Wasser- und Abfallwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Absolventen von Meisterprüfungen und gleichwertigen Fortbildungsprüfungen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Grundlagenforschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Verwaltet von:
Kammern der gewerblichen Wirtschaft, Bayerische Verwaltungsschule, Steuerberaterkammern, Rechtsanwaltskammern, zuständige Stellen für Berufsbildung in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft, agrarwirtschaftliche Fachschulen, Bayerische Landesärztekammer, Bayerische Landeszahnärztekammer, Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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