Meisterbonus

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Meisterbonus des Freistaats Bayern ist eine finanzielle Anerkennung für erfolgreich abgeschlossene Meister- und gleichwertige Fortbildungsprüfungen. Er unterstreicht die Wertigkeit beruflicher Bildung und zielt darauf ab, qualifizierte Fachkräfte in Bayern zu fördern und zu halten. Der Bonus ist eine Bonuszahlung, die direkt von den zuständigen Stellen ausgezahlt wird, ohne dass ein separater Antrag gestellt werden muss.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Ziele des Meisterbonus

Der Meisterbonus des Freistaats Bayern richtet sich an Absolventen von Meisterprüfungen und gleichwertigen Fortbildungsprüfungen, die ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern haben. Ziel ist es, die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung zu unterstreichen und qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.

Was wird gefördert: Inhalte und Abschlüsse

Der Meisterbonus fördert eine breite Palette an erfolgreich abgeschlossenen Meister- und gleichwertigen Fortbildungsprüfungen. Der Fokus liegt auf der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in verschiedenen Sektoren und der Stärkung der beruflichen Bildung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bonuszahlung, deren Höhe je nach Feststellungsdatum des Prüfungsergebnisses variiert. Zusätzlich wird ein Meisterpreis für besonders gute Leistungen verliehen, der jedoch nicht finanziell dotiert ist.

Bedingungen und Anforderungen für den Meisterbonus

Die Vergabe des Meisterbonus ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, die die Qualifikation des Antragstellers, den Zeitpunkt der Prüfung und den Bezug zu Bayern betreffen. Es gibt keine speziellen Konsortialbedingungen, da es sich um eine individuelle Förderung handelt.

Antragsverfahren für den Meisterbonus

Der Prozess zur Ermittlung und Auszahlung des Meisterbonus erfolgt automatisiert durch die zuständigen Stellen in Bayern. Eine eigenständige Antragstellung ist in der Regel nicht erforderlich, da die Begünstigten direkt von den Kammern und Behörden ermittelt werden.

Rechtsgrundlage des Meisterbonus und Meisterpreises

Die Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung basiert auf spezifischen Richtlinien der Bayerischen Staatsministerien, die die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Zweck der Programme festlegen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Kreativwirtschaft, Bildung und Berufsbildung, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Finanztechnologie, Lebensmittelverarbeitung, Gesundheitswesen, Informations- und Kommunikationstechnologie, Pharmaindustrie, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Verkehr und Logistik, Wasser- und Abfallwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Absolventen von Meisterprüfungen und gleichwertigen Fortbildungsprüfungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Verwaltet von:

Kammern der gewerblichen Wirtschaft, Bayerische Verwaltungsschule, Steuerberaterkammern, Rechtsanwaltskammern, zuständige Stellen für Berufsbildung in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft, agrarwirtschaftliche Fachschulen, Bayerische Landesärztekammer, Bayerische Landeszahnärztekammer, Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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