Meisterbonus/Meisterprämie

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Thüringen unterstützt Handwerksmeister mit dem Meisterbonus und prämiert Jahrgangsbeste zusätzlich. Das Programm unterstreicht die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung und fördert zudem die Leistungsfähigkeit Thüringer Handwerksunternehmen.

Wer wird gefördert

Das Programm "Meisterbonus/Meisterprämie" richtet sich an Handwerksmeister in Thüringen, die ihre Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Zusätzlich werden besondere Leistungen Jahrgangsbester gewürdigt. Ziel ist die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Handwerksunternehmen und die Anerkennung beruflicher Bildung.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasst drei Hauptbereiche: den Meisterbonus, die Meisterprämie sowie Projekte zur Steigerung der Leistungsfähigkeit Thüringer Handwerksunternehmen, die spezifische Kosten abdecken und unterschiedliche Projektstadien ansprechen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm vergibt nicht rückzahlbare Zuschüsse. Der Meisterbonus und die Meisterprämie werden als Einmalzahlung mit festen Beträgen gewährt, während Projekte von Handwerksorganisationen eine Anteilsfinanzierung erhalten. Die Projektlaufzeiten sind in der Regel auf ein bis zwei Jahre begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderungen sind an spezifische Voraussetzungen gebunden, die sowohl für die antragstellenden Handwerkskammern und -organisationen als auch für die letztbegünstigten Meisterabsolventen gelten, inklusive Fristen und Ausschlusskriterien.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist formgebunden bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) einzureichen. Für Einzelprojekte ist in der Regel ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Bewilligung.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der "Richtlinie zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Handwerksunternehmen und zur Vergabe des Meisterbonus und der Meisterprämie" und unterliegt weiteren relevanten Haushalts- und Verwaltungsverfahrensgesetzen des Landes Thüringen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000 € (Meisterbonus), zusätzlich 1.000 € (Meisterprämie)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.10.2025 (Meisterbonus), 31.05.2026 (Meisterprämie)

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Prozessoptimierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Verwaltet von:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

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