Meistergründungsprämie

Zuletzt aktualisiert: 12.6.2025
Zuschuss

Die Meistergründungsprämie des Landes Schleswig-Holstein unterstützt Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister bei der erstmaligen Existenzgründung, Übernahme oder tätigen Beteiligung im Handwerk. Sie erhalten einen Zuschuss, der die Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Handwerk fördern soll.

Wer wird gefördert?

Die Meistergründungsprämie richtet sich an qualifizierte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die eine Existenzgründung, Unternehmensübernahme oder tätige Beteiligung in Schleswig-Holstein anstreben. Ziel ist die Stärkung des Handwerks und die Sicherung sowie Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Region.

Was wird gefördert?

Die Meistergründungsprämie unterstützt sowohl die erstmalige Existenzgründung als auch die Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb. Zusätzlich wird die Schaffung von neuen Arbeits- oder Ausbildungsplätzen gefördert.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in zwei Stufen: eine Basisförderung für die Gründung und eine zusätzliche Förderung für die Schaffung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen, mit festgelegten Beträgen pro Förderstufe.

Bedingungen und Anforderungen

Um förderfähig zu sein, dürfen Antragstellende vor Bewilligung des Antrags nicht mit dem Vorhaben begonnen haben und müssen vorab eine fachliche Stellungnahme der Handwerkskammer einholen. Die Förderung ist an die Schaffung und Besetzung qualifizierter Arbeits- oder Ausbildungsplätze geknüpft und unterliegt den De-minimis-Regelungen.

Antragsverfahren

Der Antrag muss bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht werden. Vorab ist eine Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer Pflicht, die auch eine fachliche Stellungnahme abgibt. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Bewilligung.

Rechtsgrundlage

Die Meistergründungsprämie basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. Sie wird in Verbindung mit der Landeshaushaltsordnung und der EU-De-minimis-Verordnung gewährt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.05.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Handwerk

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Skalierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT)

Verwaltet von:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zusätzliche Partner:

Handwerkskammer Flensburg, Handwerkskammer Lübeck (fachliche Stellungnahme und Beratung)

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