Meistergründungsprämie Brandenburg
Die Meistergründungsprämie Brandenburg unterstützt Handwerksmeisterinnen und -meister bei der Existenzgründung, Betriebsübernahme oder tätigen Beteiligung im Land Brandenburg. Sie bietet Zuschüsse in zwei Stufen: eine Basisförderung und eine zusätzliche Förderung für die Schaffung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen. Das Programm zielt darauf ab, hochqualifizierte Fachkräfte im Handwerk zu fördern und so die Wirtschaftskraft und die Beschäftigung in der Region zu stärken.
Wer wird gefördert?
Die Meistergründungsprämie Brandenburg richtet sich an Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie Handwerksunternehmen im Land Brandenburg, die eine Existenzgründung, Betriebsübernahme oder eine tätige Beteiligung im Vollerwerb anstreben. Ziel ist es, hochqualifizierte Fachkräfte im Handwerk zu unterstützen und den Bestand sowie die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Region zu sichern.
Was wird gefördert?
Die Meistergründungsprämie Brandenburg unterstützt spezifische Maßnahmen im Handwerk, die sowohl die initiale Existenzgründung als auch die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen umfassen. Förderfähige Ausgaben beziehen sich auf betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben, während Ausgaben vor der Antragstellung ausgeschlossen sind. Die Förderung zielt darauf ab, die Markteinführung neuer Unternehmen zu erleichtern und deren Wachstum zu fördern.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt Zuschüsse in zwei Stufen: eine Basisförderung für die Gründung und eine zusätzliche Förderung für die Schaffung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen. Die konkreten Beträge sind festgelegt, und es können auch mehrere Gründer innerhalb eines Vorhabens gefördert werden.
Bedingungen und Voraussetzungen
Wichtige Bedingungen für die Meistergründungsprämie Brandenburg betreffen die Antragsstellung vor Projektbeginn, die notwendige Beratung durch die Handwerkskammer und die Einhaltung der De-minimis-Regelung. Zudem sind Nachweise über die Verwendung der Fördermittel zu erbringen und bestimmte Rückzahlungsbedingungen zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Meistergründungsprämie Brandenburg ist vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen. Dies erfordert eine vorherige Beratung und fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer. Die Entscheidung über den Antrag liegt im Ermessen der ILB, und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage spezifischer Nachweise.
Rechtsgrundlage
Die Meistergründungsprämie Brandenburg basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg und ist in ein umfassendes rechtliches Rahmenwerk eingebettet. Dies umfasst haushaltsrechtliche Bestimmungen, EU-Beihilferegelungen sowie nationale Subventionsgesetze, die die Vergabe und Verwaltung der Fördermittel regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
19.000 €
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Handwerk, Existenzgründer/in, Unternehmen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Markteinführung, Skalierung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Verwaltet von:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Zusätzliche Partner:
Handwerkskammer