Zuwendungen für Unternehmensnachfolgen, Neugründungen oder tätige Beteiligungen im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern (Meisterprämie)
Die Meisterprämie MV des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Handwerks- und Industriemeister:innen bei der erstmaligen Gründung einer selbstständigen Vollexistenz im Haupterwerb. Sie fördert Unternehmensnachfolgen, Neugründungen oder tätige Beteiligungen und bietet zusätzlich Anreize zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Dies unterscheidet sie als gezielte Förderung zur Fachkräftesicherung und Wirtschaftsstärkung im Handwerk auf regionaler Ebene.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Ziele der Meisterprämie MV
Die Meisterprämie MV richtet sich an Handwerks- und Industriemeisterinnen sowie -meister, die in Mecklenburg-Vorpommern eine selbstständige Vollexistenz gründen oder übernehmen möchten. Das Programm zielt darauf ab, Unternehmensnachfolgen und Neugründungen im Handwerk zu fördern und gleichzeitig die Erhaltung sowie Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen.
Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten der Meisterprämie MV
Die Meisterprämie MV fördert konkret die erstmalige Gründung einer selbstständigen Existenz im Handwerk durch Betriebsübernahme, Neugründung oder tätige Beteiligung. Ergänzend wird die Schaffung mindestens eines zusätzlichen Arbeitsplatzes im Rahmen dieser Gründung unterstützt. Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Art und Umfang der Förderung der Meisterprämie MV
Die Meisterprämie MV ist ein nicht rückzahlbarer Festbetragszuschuss. Sie besteht aus einer Basisförderung von 7.500 Euro für die Existenzgründung und einer optionalen Arbeitsplatzförderung von 2.500 Euro bei Schaffung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes. Der maximale Zuschuss beträgt somit 10.000 Euro.
Bedingungen und Anforderungen der Meisterprämie MV
Die Meisterprämie MV ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die von der Antragstellung bis zur Umsetzung des Vorhabens reichen. Dazu gehören Anforderungen an die Arbeitsplatzerhaltung und -schaffung, die Einhaltung der De-minimis-Regeln und die Möglichkeit eines vorzeitigen Vorhabenbeginns auf eigenes Risiko nach Antragseingang.
Antragsverfahren für die Meisterprämie MV
Der Antrag für die Meisterprämie MV ist elektronisch oder schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einzureichen. Dem Antrag sind spezifische Unterlagen beizufügen, abhängig davon, ob es sich um die Basisförderung oder die Arbeitsplatzförderung handelt. Die Bewilligung erfolgt nach einem Prioritätenprinzip.
Rechtsgrundlage der Meisterprämie MV
Das Förderprogramm Meisterprämie MV wird durch die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Unternehmensnachfolgen, Neugründungen oder tätigen Beteiligungen im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern (Meisterprämie)“ legitimiert. Ergänzend finden die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern sowie die einschlägige EU-De-minimis-Verordnung Anwendung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kommerzialisierung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)