Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm des Landes Niedersachsen unterstützt unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen. Es bietet Zuschüsse für Gründung, Betrieb, Personalfortbildung und Netzwerkentwicklung, um Erwerbslosen niedrigschwellige und qualifizierte Beratung zur Ergänzung behördlicher Strukturen zu ermöglichen. Das Programm zielt darauf ab, flächendeckend Zugang zu Informationen über SGB II-Leistungsansprüche und praktische Hilfsangebote zu schaffen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Reichweite

Das Förderprogramm des Landes Niedersachsen richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die gemeinnützige Erwerbslosenberatungsstellen betreiben. Ziel ist es, Erwerbslosen in ganz Niedersachsen einen niedrigschwelligen Zugang zu unabhängiger und qualifizierter Beratung zu ermöglichen, welche die behördlichen Strukturen der Jobcenter ergänzt.

Was wird gefördert: Projekte, Bereiche und Kosten

Gefördert werden vielfältige Aktivitäten, die den Betrieb und die Entwicklung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen unterstützen. Dies umfasst die Gründung, den laufenden Betrieb, die Personalentwicklung sowie den Aufbau und die Pflege von Netzwerken zur Verbesserung der Beratungsangebote und des Erfahrungsaustauschs.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung

Das Land Niedersachsen bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Unterstützung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen. Die Förderhöhe variiert je nach Förderzweck, mit spezifischen Beträgen für Gründung, laufenden Betrieb und die Organisation von Netzwerk- oder Fortbildungsveranstaltungen. Die Förderperiode wird jährlich neu beantragt, wobei für Neugründungen längere Anfangszeiträume vorgesehen sind.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Pflichten

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und inhaltliche Kriterien erfüllen. Dazu gehören die Vorlage eines schlüssigen Beratungskonzepts, die Sicherstellung der kostenfreien und unabhängigen Beratung sowie die kontinuierliche Fortbildung des Personals. Es bestehen zudem spezifische Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Jobcentern und zur Transparenz gegenüber der Bewilligungsbehörde.

Antragsverfahren: Prozess und Auswahl

Der Antragsprozess für die Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen erfolgt jährlich über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Bewilligungsbehörde trifft ihre Entscheidungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Eignung der Einrichtung zur Zielerreichung.

Rechtsgrundlage: Gesetzliche Basis des Förderprogramms

Die Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales. Diese Richtlinie legt den Rahmen und die Bedingungen für die Gewährung der Zuwendungen fest und wird durch allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000 € (Gründung), 13.500 € (Betrieb jährlich), 5.000 € (Veranstaltung)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Erwerbslosenberatungsstellen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Verwaltet von:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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