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Mobilfunkförderung
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Die Mobilfunkförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt den Bau und Betrieb passiver Mobilfunkinfrastrukturen in bisher unversorgten Gebieten Deutschlands. Sie schließt Wirtschaftlichkeitslücken, um eine flächendeckende 4G-Mobilfunkversorgung zu gewährleisten und setzt auf ein Open-Access-Modell für Mobilfunknetzbetreiber. Dieses Programm ist ein zentrales Element der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung zur Schließung von Versorgungslücken.

Wer wird gefördert

Die Mobilfunkförderung richtet sich an Unternehmen, die den Ausbau und Betrieb passiver Mobilfunkinfrastrukturen in Deutschland vorantreiben. Ziel ist die Schließung von Versorgungslücken, um eine flächendeckende Mobilfunkversorgung mit mindestens 4G sicherzustellen. Antragsberechtigt sind Standortbetreiber, Mobilfunknetzbetreiber sowie deren Verbünde.

Was wird gefördert

Die Förderung konzentriert sich auf den Ausbau und die Erschließung passiver Mobilfunkinfrastruktur. Hierbei werden insbesondere Kosten für den Bau von Mobilfunkmasten und deren Anbindung berücksichtigt, um eine Mindestversorgung von 4G sicherzustellen. Das Programm adressiert die Bereiche Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung und Infrastruktur.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Der Fördersatz kann bis zu 99 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Dauer der Zweckbindung für die geförderte Infrastruktur beträgt sieben Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und die Projektdurchführung sind spezifische Bedingungen zu beachten, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einhaltung technischer Standards und die Gewährleistung des offenen Zugangs zu geförderten Infrastrukturen. Die Förderung unterliegt zudem beihilferechtlichen Vorgaben und anderen administrativen Bestimmungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren setzt ein erfolgreich durchlaufenes vorbereitendes Verfahren voraus. Es ist wettbewerblich und transparent gestaltet, wobei Förderaufrufe auf einer zentralen Internetplattform veröffentlicht werden. Die Auswahl der Zuwendungsempfänger erfolgt auf Basis dieser Ausschreibungen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Förderrichtlinie „Mobilfunkförderung“ vom 8. Juni 2021 und wird durch die Bundeshaushaltsordnung sowie zugehörige Verwaltungsvorschriften geregelt. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 99 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Verkehr und Logistik

Begünstigte

Begünstigte:

Telekommunikationsbranche, Infrastrukturunternehmen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Verwaltet von: Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG)

Zusätzliche Partner: Landesregierung, Bundesnetzagentur

Website: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)