Förderung im Rahmen des Musikfonds
Der Musikfonds unterstützt nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte in Deutschland mit Zuschüssen von bis zu 50.000 Euro pro Jahr. Das Programm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert hochambitionierte, zeitgenössische Musik, die zur künstlerischen Weiterentwicklung beiträgt und eine gesamtstaatliche Bedeutung hat. Es zeichnet sich durch seinen Fokus auf professionelle Musiker und die Notwendigkeit einer Kofinanzierung aus.
Wer wird gefördert
Das Musikfonds-Programm richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Deutschland, die im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sind. Es fördert herausragende Projekte, die die künstlerische Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik vorantreiben und eine gesamtstaatliche Bedeutung aufweisen.
Was wird gefördert
Der Musikfonds konzentriert sich auf die Förderung spezifischer Musikprojekte und Aktivitäten. Es werden herausragende Projekte aus dem Bereich der aktuellen und zeitgenössischen Musik unterstützt, wobei der Fokus auf nicht-kommerziellen und künstlerisch ambitionierten Vorhaben liegt. Für die Förderfähigkeit sind auch bestimmte Kofinanzierungsbedingungen zu beachten.
Art und Umfang der Förderung
Der Musikfonds bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die maximale Förderhöhe ist pro Projekt und Jahr begrenzt, wobei eine Kofinanzierung der Gesamtausgaben durch die Antragsteller verpflichtend ist. Angaben zur genauen Projektlaufzeit sind flexibel und nicht fest definiert.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und die Projektdurchführung im Rahmen des Musikfonds-Programms gelten spezifische qualitative und finanzielle Bedingungen. Dazu gehört die Notwendigkeit einer Kofinanzierung und die Vermeidung von Doppelförderungen durch die BKM oder ihre Einrichtungen. Alle Projekte müssen zudem eine gesamtstaatliche Bedeutung aufweisen.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Musikfonds-Förderung muss vor Projektbeginn eingereicht werden. Es sind jährlich zwei Förderrunden vorgesehen, für die spezifische Antragsfristen gelten. Die Anträge werden auf Basis der Qualität und des Beitrags zur zeitgenössischen Musik bewertet.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für die Förderung im Rahmen des Musikfonds bilden die Fördergrundsätze des Musikfonds e.V., die online zugänglich sind. Dieses Dokument definiert die Rahmenbedingungen und Kriterien für die Vergabe der Zuschüsse und sichert die Legitimität des Programms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
50.000 €
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Musik
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Verwaltet von:
Musikfonds e.V.
Website: